Professor Böckenförde, der Islam gehöre zu Deutschland, hat Christian Wulff festgestellt. Teilen Sie den Befund des Bundespräsidenten?
Wie der Theologe Johann Baptist Metz kürzlich bemerkt hat, wäre es besser gewesen zu sagen: „Die Muslime hier gehören zu Deutschland.“ Dieser Satz ist zweifelsfrei wahr. Er bezieht sich auf Menschen, die hier leben – mit dem Glauben, den sie haben und den sie auch ausüben dürfen. Das bedeutet aber noch lange nicht, „den Islam“, den die Muslime im Gepäck mitgebracht haben als Religion mit recht diffusem Lehrgebäude, sogleich als Teil unseres Landes anzuerkennen.
Ist es in einer säkularen Gesellschaft dann nicht folgerichtig, auch zu sagen „die Christen gehören zu Deutschland“, aber nicht „das Christentum“?
Das ist insofern etwas anderes, als unsere Lebensformen, unsere Kultur vom Christentum geprägt worden sind. Man spricht zu Recht von den „christlichen Wurzeln“. Mag sein, dass dermaleinst in der Zukunft auch der Islam zu diesem Wurzelwerk gehört. Aber noch ist das nicht so.
Privat soll also jeder glauben, was er mag...
... nicht nur privat, sondern auch öffentlich! Die Religionsfreiheit schließt das ein. Wenn eine Gruppe mit fremden Prägungen und Überzeugungen zu uns kommt und als Minderheit hier lebt, genießen ihre Lebensform und ihr Bekenntnis im Rahmen der Gesetze den Schutz des Grundgesetzes, ohne sogleich Teil der Lebensform zu werden, die die Mehrheitsgesellschaft pflegt.
Der Satz des Bundespräsidenten hat Sie demnach irritiert?
Ernst-Wolfgang Böckenförde, Jahrgang 1930, zählt zu den renommiertesten deutschen Staats- und Verwaltungsrechtlern. Auch als Rechtsphilosoph befasste sich Böckenförde, der von 1983 bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht war, immer wieder mit der Rolle der Religionen im säkularen Staat. fr
Vielleicht wollte er ja genau das zum Ausdruck bringen, was ich eben gesagt habe, und hat dafür nur einen nicht angemessenen Ausdruck gewählt.
Nach einem Versprecher hörte es sich aber nicht an. Zumal Wulff kurz darauf den Türken in gleicher Wortwahl erklärt hat, das Christentum gehöre zu ihrem Land.
Mag sein, dass dieser Satz als Kontrapunkt gedacht war – für unangemessen halte ich ihn aus genau den gleichen Gründen.
Sie sprachen vom Islam als „Gepäck“ der Migranten. Wenn Sie es aufschnüren, was würden Sie eingepackt lassen?
Zum Beispiel die fehlende Trennung von Religion und Staat. Zu den Grundfesten einer freiheitlichen Ordnung gehört diese Trennung sowie die weltanschauliche Neutralität des Staates, die bei uns – richtigerweise, wie ich finde – als übergreifend-offene Neutralität ausgestaltet ist, nicht als distanzierende wie in der französischen laicité.
„Neutral“ heißt offenbar nicht „gleichgültig“. Schließlich bekennt sich der Staat zu bestimmten Grundsätzen wie etwa dem Schutz von Ehe und Familie.
Oder auch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, richtig. Den Katalog solcher verbindlicher Normen finden Sie im Grundgesetz. Jenseits dessen gehört es aber auch zur freiheitlichen Ordnung einer Gesellschaft, dass sie innere Vorbehalte gegenüber ihre Wertsetzungen akzeptiert.
Akzeptiert?
Ja. Entscheidend ist, dass alle Bürger das geltende Recht und die Gesetze anerkennen und befolgen. Wenn aber jemand denkt, „eigentlich ist das nichts Gutes, andere Gesetze wären besser“ – dann ist ihm das unbenommen. Die Gedanken sind frei. Daran darf eine freie Gesellschaft keinen Zweifel lassen.
Ihnen genügt wirklich die formale Anerkenntnis, auch ohne innere Zustimmung?
Innere Zustimmung wäre gewiss wünschenswert. Ich darf sie aber nicht zur Voraussetzung für ein Leben in unserem Land machen. Ich halte gar nichts davon, Einwanderern irgendwelche Wertebekenntnisse abzuverlangen, zumal der Begriff „Wert“ schwammig ist und mit den verschiedensten Inhalten gefüllt werden kann. Verlangen kann und muss ich, dass sich jeder an die Gesetze hält. Mit dieser bürgerlichen Loyalität muss ich es dann aber auch bewenden lassen. Zumal auch diese mehr ist als etwas rein Formales.
Worin liegt das „mehr“?
Im pflichtgemäßen Verhalten gegenüber einer Rechtsordnung, wie sie übrigens der Islam von den Gläubigen in der Diaspora ausdrücklich erwartet. Das bewirkt eine bestimmte Einstellung. Rechtsgehorsam, wie es das Verfassungsgericht einmal genannt hat, hat so sehr konkrete Verhaltensweisen zur Folge, die auch geeignet sind, mentale Gegensätze auf die Dauer abzuschleifen.
Die Orientierung an einer „Leitkultur“ halten Sie demnach ebenfalls für ein unbilliges Verlangen?
Der Begriff „Leitkultur“ mag als Beschreibung dessen taugen, wovon unser gesellschaftliches Zusammenleben geprägt ist. Das ist nicht nur das Christentum, das sind auch Aufklärung und heute Pluralismus – beides Gehalte, die lange Zeit nicht gerade Sache der christlichen Kirchen waren. Ein Niederschlag dessen, was in diesem Sinne „Leitkultur“ ist, findet sich im Grundgesetz mit seinen Freiheitsgewährleistungen. Leitkultur bedeutet, die Pluralität der Lebensformen anzuerkennen und zu achten. Wenn uns das gelingt, kann auch die Integration gelingen. Denn Freiheit ist ansteckend. Darüber hinaus aber hilft der Begriff „Leitkultur“ nicht weiter, zumal wenn er so verwendet wird, als ob man unter Berufung auf eine solche Leitkultur Freiheitsrechte beschneiden könnte.
Von Ihnen stammt der Satz, „der freiheitliche-säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“. Sie dachten dabei auch an die sozialen und ethischen Prägungen der Gesellschaft durch das Christentum. Verändert sich diese Beziehung durch die größere religiöse und weltanschauliche Pluralität?
Vom Staat her gedacht, braucht die freiheitliche Ordnung ein verbindendes Ethos, eine Art „Gemeinsinn“ bei denen, die in diesem Staat leben. Die Frage ist dann: Woraus speist sich dieses Ethos, das vom Staat weder erzwungen noch hoheitlich durchgesetzt werden kann? Man kann sagen: zunächst von der gelebten Kultur. Aber was sind die Faktoren und Elemente dieser Kultur? Da sind wir dann in der Tat bei Quellen wie Christentum, Aufklärung und Humanismus. Aber nicht automatisch bei jeder Religion. Um eine solche Quelle zu sein, muss die Religion ein auskömmliches Verhältnis zum säkularen, religionsneutralen Staat finden, wie dies dem Christentum inzwischen gelungen ist. Ich habe die Hoffnung, dass solche Entwicklungen auch im Islam möglich sind. Nur: Herbeizwingen lässt sich das nicht.
Was halten Sie von einem „Verfassungseid“, den Migranten zu leisten hätten – im Gegensatz zu Herkunftsdeutschen?
Eine feierliche Verpflichtung auf Verfassung und Gesetze im Rahmen einer Einbürgerungszeremonie halte ich für sehr überlegenswert. Ein solcher Akt – unabhängig davon, ob man ihn in Eidesform kleidet, wäre für die Neubürger wie die Herkunftsdeutschen das Signal: Ihr gehört jetzt dazu. Für die Herkunftsdeutschen könnte man analog eine Art „Bürgerverpflichtung“ mit Erreichen der Volljährigkeit einführen.
Nun besteht das Leben nicht nur aus Gesetzen. Viele Verhaltensweisen sind durch Sitten, Gebräuche, Konventionen vorgegeben. Was kann und darf Einwanderern denn hier an Regelbefolgung abverlangt werden?
Selbstverständlich prägen soziale Normen das Leben einer Gesellschaft. Sie sind aber nicht rechtlich sanktioniert – und sie unterliegen gerade in einer offenen, pluralen Gesellschaft ständigem Wandel. „Respekt“ scheint mir hier das beste Stichwort zu sein: Die Mehrheitsgesellschaft sollte abweichende Sitten und Gebräuche respektieren, solange sich diese im Rahmen der Gesetze bewegen. Die Minderheit muss aber auch die Stilformen respektieren, nach denen eine Gesellschaft mehrheitlich lebt, auch wenn ihnen diese ihrerseits fremd sind.
Ob eine muslimische Frau Kopftuch oder Burka trägt, dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch keine Hinweise.
Nein, eben. Soll sie doch Kopftuch tragen, wenn sie das für richtig hält! Wenn einer von seinen Grundrechten Gebrauch macht, können Sie ihm nicht sagen, „das darfst du nicht!“, nur weil Sie andere Sitten und Gebräuche pflegen. Es gilt das Wort von Montesquieu: „Freiheit heißt, alles tun zu dürfen, was die Gesetze erlauben.“ Wer sich so verhält, ist dafür niemandem Rechenschaft schuldig.
Aber genau daraus entstehen mitunter größere soziale Konflikte als aus Gesetzesverstößen. Wie sind solche Konflikte lösbar?
Durch das Eintreten für wechselseitige Toleranz. Und durch frühzeitige Diagnose möglicher Probleme und entsprechende Abhilfe im Vorfeld. In die Probleme, die sich aus der Zuwanderung ergeben haben, sind Politik und Gesellschaft ja mehr oder weniger hineingestolpert – ganz nach dem Wort von Max Frisch, „wir holten Arbeitskräfte, und es kamen Menschen“. Menschen mit all ihren Rechten.
Interview: Joachim Frank