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Börsenzocker Kerviel: „Idiotisch verhalten“

Das Spiel ist aus. Wieder ging es um alles oder nichts. Wieder steht Jérôme Kerviel mit leeren Händen da. 177.536 derzeitige Jahresgehälter soll der Ex-Investmentbanker zurückzahlen.

Drei, vier, fünf Milliarden: Wer bietet mehr? Viele Banker messen ihre Erfolge offenbar nur noch daran, die Geldgier der Banken und ihrer Manager zu stillen. Jérôme Kerviel wurde gestern verurteilt, weil er fast fünf Milliarden Euro verzockte. Foto: imago stock&people

Aber während der Finanzfachmann, als er im siebten Stock des Hochhauses der Société Générale Anfang 2008 fast fünf Milliarden Euro verzockte, die Niederlage nicht wahrhaben wollte, kann er sie hier im Pariser Justizpalast nicht leugnen. Sie steht ihm ins Gesicht geschrieben.

Die Züge des sonst so smarten Mannes mit den kantigen Konturen und dem Kurzhaarschnitt wirken wächsern. Der 33-Jährige lässt die Schultern hängen. Er krümmt sich, als habe er einen Hieb in die Magengrube abbekommen. Und das Urteil, das die Elfte Strafkammer soeben gefällt hat, ist ja auch ein schwerer Schlag. Vernichtend ist es ausgefallen. Auf schuldig in allen Punkten lautet es.

„Ziemlich gut“

Jérôme Kerviel kommt am 11. Januar 1977 als Sohn eines Berufsschullehrers und einer Friseuse in dem 8000 Einwohner zählenden Dorf Pont-l’Abbé
in der Bretagne zur Welt. Sein Wirtschaftsstudium an der Universität Nantes schließt er mit der Note „ziemlich gut“ ab.

Bei Société Générale, Frankreichs drittgrößter Bank, heuert Kerviel im Jahr 2000 an. Er überwacht im „Middle Office“ die Geschäfte der Finanzhändler. 2005 rückt er ins „Front Office“ auf, wird selbst Trader – so heißt in der Finanzmarktsprache ein Händler, der überwiegend kurzlebige Spekulationsgeschäfte tätigt und Schwankungen und Trends des Marktes ausnutzt.

Die finanziellen Grenzen, die seiner Abteilung gesetzt sind, beginnt Kerviel im März 2007 überschreiten. Er riskiert immer mehr. Im Januar 2008 spekuliert er mit fast 50 Milliarden Euro. Am 24. Januar 2008 gibt die Société Générale bekannt, von einem „Informatikgenie“ um 4,9 Milliarden Euro „betrogen worden zu sein“.

In Untersuchungshaft sitzt Kerviel vom 8. Februar bis 18. März 2008, am 8. Juni 2010 beginnt der Prozess vor dem Pariser Strafgerichtshof. Am 5. Oktober 2010 wird Kerviel wegen Veruntreuung von Bankvermögen, Urkundenfälschung und Eingabe falscher Daten in Computersysteme zu fünf Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Außerdem hat er 4,9 Milliarden Euro Schadenersatz zu leisten.

Wegen Veruntreuung von Bankvermögen, Urkundenfälschung und dem Einspeisen falscher Daten in Computersysteme wird der Angeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung, hat der Vorsitzende Richter, Dominique Pauthe, soeben verkündet. Und was Kerviel kaum minder schwer trifft: Die Kammer hat ihn auch noch dazu verurteilt, der Société Générale das zwischen dem Vorweihnachtstag 2007 und dem 18. Januar 2008 verspielte Geld zurückzuerstatten.

Der aus einfachen Verhältnissen stammende Bretone, Sohn eines Berufsschullehrers und einer Friseuse, schuldet der Großbank damit 4,9 Milliarden Euro. Gemessen an dem Monatseinkommen von 2300 Euro, das Kerviel zuletzt in einem Software-Unternehmen verdient hat, wären das 177.536 Jahresgehälter.

Die Société Générale, die sich dem Vorwurf ausgesetzt sah, in maßlosem Gewinnstreben einen ebenso maßlosen Trader hervorgebracht zu haben, kann frohlocken. Die Staatsanwaltschaft kann es auch. Das Gericht hat sich ihre Argumente weitgehend zu eigen gemacht.

Nach knapp dreiwöchiger Verhandlung und gut dreimonatiger Beratung präsentiert es einen Alleinschuldigen, einen Einzelgänger: den nach eigener Einschätzung „mittelmäßigen Finanzhändler“ Kerviel, der, wie es in der Urteilsbegründung heißt, auf eigene Faust „in gigantischen Ausmaßen spekuliert, die Société Générale an den Rand des Abgrunds gebracht und das Weltfinanzsystem erschüttert hat“.

„Kaltblütig und zynisch“ sei der Trader zu Werke gegangen, sagt Dominique Pauthe, der Vorsitzende Richter. Er habe „ein Betrugssystem“ installiert. „Die Bank ist total reingewaschen“, merkt Jean Veil zufrieden an, der Anwalt der Société Générale.

Während Kerviel selbst zur Gegenwehr nicht mehr imstande ist, geht sein Rechtsbeistand, der Staranwalt Olivier Metzner, nach der Urteilsverkündung in die Offensive. Seine Augen schleudern Blitze. Als „unvernünftig und unakzeptabel“ geißelt er den Schuldspruch, als „vollkommen übertrieben“ das Strafmaß. Metzner will nun versuchen, das Berufungsgericht davon zu überzeugen, dass sein Mandant lediglich ein kleines Rädchen war in einer großen Bank, in einer grenzenlos geldgierigen Branche, einem aus den Fugen geratenen Finanzsystem.

Außer Frage steht, dass Kerviel in der Abteilung „Delta One“ der Finanzierungs- und Investmentbank der Société Générale anstatt mit den ihm erlaubten 125 Millionen Euro Anfang 2008 mit fast 50 Milliarden Euro jongliert und der Bank Verluste von 4,9 Milliarden beschert hat. Ein sogenannter Arbitragehändler war Kerviel damals gewesen, hatte zur gleichen Zeit an unterschiedlichen Plätzen der Welt gekauft und verkauft, hatte versucht, dabei von geringen Preisdifferenzen zu profitieren.

Um sein Tun zu verschleiern, nahm er fiktive Buchungen vor, fälschte E-Mails. „Ich habe mich idiotisch verhalten“, räumt er schließlich kleinlaut ein. Als leidenschaftlicher Finanzhändler, der nur für den Beruf gelebt habe, seien ihm die Maßstäbe abhandengekommen, habe er die Kontrolle verloren.

Die Finanzkrise - wie alles begann

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Wobei Kerviels Vorgesetzte sich mit der Kontrolle ebenfalls schwertaten. Claire Dumas, die sich bei der Société Générale um „operationelle Risiken“ kümmert, hat in der Verhandlung eingeräumt, dass die Überwachung der Trader lückenhaft war. Es sei nicht jeder einzelne Finanzhändler kontrolliert worden, sondern nur die Abteilung als Ganzes. Die Bankenaufsicht hat so viel Nachlässigkeit mit einer Strafe von vier Millionen Euro geahndet.

Aus Pauthes Sicht sind die Versäumnisse der Société Générale letztlich zweitrangig. „Sie entbinden einen Finanzhändler noch lange nicht von seinen Berufspflichten“, stellt der Vorsitzende Richter klar. Und an Anwalt Metzner gewandt fügt er hinzu: „Die von der Verteidigung dargelegten Elemente lassen nicht den Schluss zu, die Société Générale sei über die betrügerischen Aktivitäten Jérôme Kerviels im Bilde gewesen oder habe sie gar gebilligt.“

Die Chefetage, so die Kammer, habe Kerviel keineswegs zu maßloser Spekulation ermächtigt. Der Trader habe vielmehr alles darangesetzt, die Kontrollmechanismen der Bank auszuhebeln und das ihm erteilte Mandat zu überschreiten.

Autor:  Axel Veiel
Datum:  5 | 10 | 2010
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