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Interview zum Staudinger-Ausbau: „Vom Block 6 gehen Krebsgefahren aus“

Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke spricht im Interview mit der Frankfurter Rundschau über den juristischen Kampf gegen die Erweiterung des Kraftwerks Staudinger.

Matthias M. Moeller-Meinecke Foto: Renate Hoyer

Herr Möller-Meinecke, die erste Teilbaugenehmigung für den umstrittenen Steinkohleblock 6 im Kraftwerk Staudinger Großkrotzenburg liegt zur Einsichtnahme in 22 Rathäusern aus und steht auch im Internet. Sie haben sicher schon hineingeschaut und Ansatzpunkte für ihre geplante Klage entdeckt?

Durchaus, es ist erstens zu rügen, dass die Genehmigung nicht hinreichend bestimmt ist. Wer auf den ersten Seiten erfahren möchte, was denn nun konkret an Bauwerken genehmigt ist, wird merken, dass das sehr schwammig, sehr unbestimmt beschrieben ist. Zudem sind zweitens die Unterlagen der Öffentlichkeit unvollständig mitgeteilt worden. Man entnimmt aus dem Bescheid, dass die Firma Eon der Behörde bis zum 15. Dezember mit einer letzten Nachlieferung weitere Unterlagen vorgelegt hat, die niemals öffentlich ausgelegt worden sind, obwohl sie für die Gesundheitsinteressen der Bevölkerung wesentlich sein können. Drittens hat das Regierungspräsidium unterlassen, zu den kritischen Fragen der Beeinträchtigung der Gesundheit durch luft- und wasserverunreinigende Stoffe eigene Sachverständigengutachten einzuholen.

Die Gutachten wurden bereits in der öffentlichen Anhörung erfolglos bemängelt. Das RP hält es für rechtlich einwandfrei und überdies aus Kostengründen für richtig, sich der Gutachten des Antragstellers zu bedienen…

Es genügt keineswegs, dass das RP sich auf Gutachten stützt, die der Anlagenbetreiber selbst erstellen ließ, und zwar durch Sachverständige, die seit vielen Jahrzehnten für den Eon-Konzern tätig sind. Angesichts der qualifizierten Rügen unserer Sachverständiger erfordert es die Sorgfaltspflicht, dass das RP sich um eine eigene Einschätzung bemühen muss. Wenn die Argumente der Parteigutachter durch andere Sachverständige in Frage gestellt werden, dann muss die Genehmigungsbehörde ein Obergutachten einholen.

Sollten sich die Bürger der Region nun selbst in die ausliegende Akte vertiefen?

Ja, wenngleich die Akte einen erschlagenden Umfang von über 300 Seiten aufweist. Der Zugriff ist am einfachsten über die Internetseite der Stadt Hanau. Die interessanten Punkte stehen ziemlich weit hinten ab Seite 225. Es sind die Krebsgefahren durch Schwermetalle, Feinstaub, Doxine und Furane sowie andere Schadstoffe, die dem Bürger drohen als Folge der Schadgase des Kraftwerks, die über den Kühlturm abgeleitet werden.

Zur Person

Matthias Möller-Meinecke vertritt die kommunale Arbeitsgemeinschaft der Städte Hanau und Alzenau sowie der Gemeinde Hainburg im Kampf gegen den Neubau von Block 6 im Großkrotzenburger Eon-Kraftwerk Staudinger.
Der Frankfurter Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat bereits im bisherigen Genehmigungsverfahren gegen das 1,2 Milliarden Euro teure Großprojekt des Energiekonzerns Eon argumentiert.
Am Verwaltungsgerichtshof in Kassel will der 59-jährige Jurist demnächst Klage einreichen. Sie richtet sich gegen die Baugenehmigung des Darmstädter Regierungspräsidiums für den Steinkohleblock. Die Unterlagen liegen bis 14. Januar im Technischen Rathaus, Hessen-Homburg-Platz 7, aus und stehen unter www.hanau.de im Internet. lex


Können Laien die Korrektheit der Daten überprüfen?

Nein, ganz ehrlich nicht. Dazu benötigt auch die kommunale Arbeitsgemeinschaft den Rat von Sachverständigen. Wir werden diese Beratungsergebnisse auf der Homepage der Stadt und des Anwalts präsentieren.

Können sich Bürger noch persönlich gegen Block 6 wehren?

Ja, in den nächsten Wochen wird ein neuer Eon-Antrag zugunsten einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung unter anderem von quecksilberhaltigen Abwässern aus Block 6 in den Main öffentlich ausgelegt. Dagegen kann jeder Bürger Einwendungen erheben. Aber gegen die Genehmigung von Kühlturm und Kraftwerk besteht nur noch der Klageweg, theoretisch für alle fast 9000 Einwender aus dem Jahr 2009.

Theoretisch?

Richtig. Es gibt ein erhebliches Kostenrisiko. Deshalb ist es sinnvoll, wenige Musterkläger auszuwählen. Die drei Kommunen gehen dabei voran – und es bietet sich an, noch den Main-Kinzig-Kreis einzubeziehen. Zudem sollte in sehr wenigen auszuwählenden Bürgerklagen das Gesundheitsrecht als Anwohner geltend gemacht werden. Abgerundet würde dies durch eine Klage eines Naturschutzverbandes gegen die Beeinträchtigung von Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten in der Nachbarschaft sowie des Main- und Grundwassers.

Gibt es schon Musterkläger?

Wir sind im Gespräch, suchen aber auch noch. Der ideale Musterkläger hat Wohneigentum in maximal acht Kilometer Entfernung von Staudinger, verfügt über eine Rechtsschutzversicherung und hat fristgerecht Einwendungen erhoben.

Der Main-Kinzig-Kreis stellt sich bislang nur gegen die jetzt geplante Dimension von Block 6 und will einen kleineren Neubau erlauben. Schwächt das die gemeinsame kommunale Front ?

Auch eine solche Position übersetze ich dahin, dass der Kreis eine erhebliche Minderung der Schadstofffracht fordert. Es ergibt durchaus Sinn, mit diesem Argument anzugreifen.

Wie lange wird der Prozess voraussichtlich dauern?

In der ersten Instanz rechne ich mit zwei bis drei Jahren. Dann kann es in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht nochmals eineinhalb Jahre dauern.

Interview: Alexander Polaschek

Datum:  3 | 2 | 2011
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