Staat und Privates

Republik im Notstand

VON CHRISTIAN BOMMARIUS

Der Innenminister als Teufel
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Der Innenminister als Teufel (Bild: ddp)
Vierzig Jahre hat der Gesetzgeber benötigt, um die Kritiker der Notstandsgesetze zu bestätigen. Nach den heftigsten Protesten in der Geschichte der jungen Bundesrepublik hatte der Bundestag 1968 mit den Stimmen der großen Koalition die Notstandsgesetze verabschiedet, mit denen erstmals Freiheitsrechte im Namen der inneren Sicherheit beschränkt wurden.

Um dem Verfassungsschutz das Belauschen von Bürgern zu ermöglichen, wurde damals das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) mit einem neuen Absatz 2 durchbrochen: "Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtswegs die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."

Diese Regelung ließ nicht nur den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses teilweise verdampfen, sie verstieß darüber hinaus gegen die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4): "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Deshalb wurde auch diese Garantie beschränkt. Seitdem kann der Verfassungsschutz heimlich lauschen - ohne richterliche Anordnung und ohne nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, kontrolliert lediglich von einem Ausschuss des Bundestags.

Der Autor
Christian Bommarius ist Redakteur der Berliner Zeitung. Er hat gerade das Buch "Das Grundgesetz: Eine Biographie" (Rowohlt Verlag) veröffentlicht.

Bisher in unserer Serie "Rennaisance des Staates" erschienen:Renaissance des Staates
Schon damals haben - auch konservative - Kritiker geklagt, bald werde auch der Polizei das Lauschen gestattet und das Post- und Fernmeldegeheimnis auf dem Altar der inneren Sicherheit geopfert werden. Der Philosoph Karl Jaspers warnte damals, die Notstandsgesetzgebung bedeute "die Legalisierung der Aufhebung der im Grundgesetz fixierten Grundrechte".

Ende des Privaten


Tatsächlich ist das Grundrecht in den vergangenen Jahren immer öfter auf die Seite geschoben worden. Mit dem BKA-Gesetz aber, das der Bundestag 2008 verabschiedet hat, verringert sich nicht nur der Schutz der Privatsphäre auf ein Minimum, immer deutlicher tritt in ihm eine neue Sicherheitsarchitektur hervor.

Das Bundeskriminalamt, bisher mit der Aufklärung begangener Verbrechen beauftragt, wird zu einer zentralen Sicherheitsbehörde, gleichermaßen mit der Aufklärung begangener und der Vorbeugung zu befürchtender Verbrechen beschäftigt, ausgestattet mit den Mitteln der Polizei und berechtigt zu den Methoden eines Geheimdienstes. Erlaubt ist insbesondere der Spähangriff, also das Eindringen in Privatwohnungen und das Anbringen nicht nur von Wanzen, sondern auch von Kameras. Dass der Gesetzgeber nicht einmal vor den Wohnungen von Ärzten, Anwälten und Journalisten haltmacht, versteht sich fast von selbst.

Gestattet ist künftig auch das Anzapfen privater Computer. Rechtspolitiker der großen Koalition versuchen mit der Begründung zu beschwichtigen, diese Online-Durchsuchungen bedürften - wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt - der Genehmigung eines Richters. Nur ausnahmsweise, bei "Gefahr in Verzug", sei sie entbehrlich. Diese vermeintliche Beschwichtigung ist eine Provokation. Die Unerreichbarkeit eines Richters ließ sich im Zeitalter des Telefonhäuschens und des "Fräuleins vom Amt" behaupten, das Handy aber hat jeder Ausnahme den Garaus gemacht.

Künftig ist das BKA berechtigt, als Geheimdienst Erkenntnisse zu sammeln und diese Erkenntnisse als Polizei zu verwerten. Das ist das Ende des rechtsstaatlichen Gebots der Trennung von Polizei und Nachrichtendienst. Und es ist zugleich die Bestätigung von Jaspers' Skepsis: "Unsere Staatsstruktur beruht auf der Angst vor dem Volk, dem Misstrauen gegen das Volk (…) Wie viel Vertrauen kann man einem Staat und den ihn vertretenden Männern schenken, solange Handlungen stattfinden, die das schärfste Misstrauen erzeugen, wenn auch erstaunlich schnell vergessen werden!"

An welche Handlungen Jaspers wohl gedacht haben mag? Jedenfalls nicht an den großen Lauschangriff, nicht an das Luftsicherheitsgesetz, nicht an das niedersächsische Polizeigesetz und andere Sicherheitsgesetze. Sie alle hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren wegen Verletzung der Menschenwürde für verfassungswidrig erklärt.

Die neue Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik bedroht nicht nur einzelne Grundrechte, sie gefährdet das Fundament des Grundgesetzes. 1948/49 hatte der Parlamentarische Rat den Obrigkeitsstaat im Grundgesetz beseitigt, überhaupt den Staat zur Abdankung gezwungen, soweit er der Wertordnung des Grundgesetzes im Wege steht.

Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee hatte an den Anfang seines Grundgesetz-Entwurfs den Satz gestellt: "Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen." Die Eltern des Grundgesetzes in Bonn haben es anders formuliert. Das Selbstverständnis der Bundesrepublik liegt, so hat es der Parlamentarische Rat bestimmt, in einem Satz beschlossen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das war die unerhörte Botschaft von Bonn, die Parole der friedlichsten und erfolgreichsten Revolution, die Deutschland je erlebt hat.

Menschenwürde verletzt


60 Jahre später scheint es, als ob die "kopernikanische Wende" (Werner Maihofer) von 1948/49 ihre entschiedensten Verteidiger im Bundesverfassungsgericht findet, jedenfalls nicht mehr in den Parlamenten. Ob die Terror-Bekämpfungsgesetze die Sicherheit tatsächlich erhöhen, ist eine offene Frage, dass sie die Menschenwürdegarantie immer wieder und immer öfter verletzen, ist nachdrücklich belegt.

Aus allen Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre tönt die Devise: "Erst müssen die Menschen für den Staat da sein, damit der Staat für die Menschen da sein kann." Das ist die Parole des Präventionsstaats.

Was ist der Präventionsstaat? Er ist ein Versprechen: Wenn erst alle Worte gehört, alle Schreiben gelesen und alle Bewegungen observiert sind, wenn nichts mehr verborgen ist, was sich noch heute verbirgt, wenn erst alle Daten erfasst sind vom genetischen Fingerabdruck bis zum Fußpilz, wenn der Autoverkehr kontrolliert wird, der Luftverkehr und der Geschlechtsverkehr, wenn vom Verbrechen gewusst wird, noch ehe der Verbrecher weiß, dass er es begehen wird, dann…, nun, dann wird der Staat eines Tages zumindest erklären können, warum dennoch die Bombe unerlaubt in der U-Bahn explodierte, wie es möglich war, dass der videoüberwachte Terrorist sich im Selbstmordanschlag frei entfalten konnte, aus welchem Grunde also das Unvermeidliche tatsächlich unvermeidlich war und das Unabwendbare nicht abzuwenden.

Die Möglichkeit des Präventionsstaats, die Garantie der inneren Sicherheit im entscheidenden Augenblick tatsächlich einzulösen, ist grotesk begrenzt. Fast unbeschränkt hingegen ist sein Anspruch, zur Einlösung der unseriösen Garantie unverdächtige Bürger als potenzielle Täter zu betrachten, die Privatheit also unter Generalverdacht stellen zu dürfen.

Der Wissensdurst des Präventionsstaats ist so gewaltig, sein Hunger nach immer mehr und immer persönlicheren Daten so groß, dass der Bundesadler als Wappentier der Republik bald ausgedient hat: Als Nachfolger empfiehlt sich Rabelais' Gargantua, der bedeutendste Säufer und Fresser der Literaturgeschichte.

Weil es nach seiner Geburt unmöglich war, für den kleinen Riesen eine "hinlänglich ergiebige Amme" zu finden, trank er die Milch von 17.913 Kühen. Zum Auftakt seines Nachtmahls verspeiste er "etliche Dutzend Schinken, geräucherte Ochsenzungen, Würste und andere dergleichen Durstschürer". Sein Appetit war so gewaltig wie sein Maul. Als er sich einen Salat aus Lattich machte, gerieten ihm versehentlich sechs arglose Pilger auf die Gabel, die dem sicheren Tod nur mit Müh' und Not in einem hohlen Zahn Gargantuas entkamen.

Die Neugier des Staates


Die unglücklichen Pilger sind die versprengten Reste des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, und der hohle Zahn, die letzte Zuflucht des Datenschutzes, ist das Bundesverfassungsgericht. Hätte es in den vergangenen Jahren nicht energisch die Privatheit, also die informationelle Selbstbestimmung, also die Menschenwürde vor der staatlichen Neugier in Schutz genommen, hätten die Gesetze des Präventionsstaats schon längst den Datenschutz zermalmt.

Die neue Sicherheitsarchitektur nimmt den Zustand als gegeben an, dessen Eintritt sie unter allen Umständen vermeiden will - den Ausnahmezustand. Tatsächlich fehlt in so gut wie keiner Debatte über die terroristische Gefahr der Hinweis, diese sei "historisch ohne Beispiel", entsprechend habe der Staat zu reagieren.

Zur Begründung, weshalb das Grundgesetz der neuen Sicherheitslage und "veränderten gesellschaftlichen Bedingungen" anzupassen sei, beteuerte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Juli 2007: "Wir leben nicht mehr in der Welt des Jahres 1949." Das war als Hinweis auf ein vermeintliches Nachkriegsidyll zu verstehen, das im Grundgesetz seinen romantischen Ausdruck fand. Das ist historisch absurd, politisch ist es Demagogie: Selbst ein verheerender Selbstmordanschlag islamistischer Terroristen wäre kaum annähernd mit den Schrecken zu vergleichen, die in den Jahren vor und nach 1949 in Deutschland zu ertragen oder zu befürchten waren.

Tatsächlich haben sich nicht nur die gesellschaftlichen, sondern auch die politischen Bedingungen gravierend verändert. Nie haben die Deutschen so sicher gelebt, nie waren die Verhältnisse weiter von einem Ausnahmezustand entfernt. Die Gefahren haben abgenommen, aber zugenommen hat die Bereitschaft des Gesetzgebers, zur Vermeidung der Gefahren die Freiheitsrechte zu beschneiden und das Grundgesetz abzutun als verstaubtes Requisit im Fundus der deutschen Geschichte.

Höchste Zeit, dass sich die Bürger wieder auf die ursprüngliche Funktion der Grundrechte besinnen. Der Liberale Theodor Heuss hat sie 1948 im Parlamentarischen Rat genau bezeichnet: "Was die Grundrechte betrifft, so sind sie ein Stück des Staates; aber sie sind gleichzeitig Misstrauensaktionen gegen den Missbrauch der staatlichen Macht."

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Dokument erstellt am 21.04.2009 um 16:44:01 Uhr
Letzte Änderung am 21.04.2009 um 21:14:34 Uhr
Erscheinungsdatum 22.04.2009

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