Es müssen Tausende Anrufe dieser Art gewesen sein, die in den letzten Monaten bei Apples Kundenservice eingegangen sind:
Anrufer: „Mein iPod ist kaputt! Der Bildschirm zeigt nix an, egal, was ich versuche!“
Kundenservice: „Haben Sie das Gerät aufgeladen?“
Anrufer: „Sie Witzbold! Weder war da ein Kabel beigelegt, noch hat das Ding überhaupt eine Buchse dafür.“
Kundenservice: „Keine Buchse? Das kann nicht sein. Haben Sie mal im Handbuch nachgesehen, wie Sie das Gerät in Betrieb nehmen müssen?“
Anrufer: „Im Handbuch steht: Legen Sie das gekochte Ei in die kreisförmige Mulde. Wenn Sie das Ei essen wollen, können Sie die Schale dabei im rechteckigen Bereich ablegen.“
Kundenservice: „Moment, bei mir steht was völlig anderes … Warten Sie, ich frag mal eben den Chef…“
Kein Wunder, dass Apple keine Mühen scheut, das künftig zu unterbinden. Es hat allerdings drei Instanzen gebraucht, bevor der Konzern sein Ziel erreicht hat. Nun aber hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg entschieden, dass die „koziol - ideas for friends GmbH“ aus Erbach im Odenwald ihren Eierbecher nicht länger unter dem Namen „eiPOTT“ verkaufen darf. (Aktenzeichen: 5 W 84/10) „Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple“ heißt es in der Pressemitteilung von koziol.
Zugeben, der Eierbecher ist so geformt wie ein iPod der früheren Generationen. Nur eben ohne Tasten, Buchsen, Apple-Schriftzug oder irgendein anderes Detail, das darauf schließen lassen könnte, der Eierbecher wäre MP3-tauglich. Man kann ihn auch nicht im Apple-Store kaufen, oder bei Mediamarkt. Kunstfreiheit gilt trotzdem nicht. Zwar sei der Name eiPOTT „eine witzige Idee und man muss auch erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung“ könne das Gericht aber nicht erkennen, wie es in der siebenseitigen einstweiligen Verfügung heißt. Vielleicht wäre das anders, wenn koziol die Eierbecher im Rahmen einer Kunstaktion zusammen mit ein paar Äpfeln verschenken würde – aber Geld verdienen mit Apples gutem Namen, das geht nicht einfach so. Oder doch? Laut Verfügung darf die Firma jedes andere ihrer Produkte durchaus „eiPOTT“ nennen – nur eben keine Eierbecher. Den verkauft sie künftig unter dem Namen "Pott".
Ich habe Apples Kundenservice angerufen und gefragt, wie viele wütende Eierbecher-Käufer man dort schon in der Leitung gehabt hat. Die Antwort war ein erwartungsgemäß verwirrtes „Tschuldigung?!“
Wenn Sie sich gerade langweilen und die 14 Cent pro Minute übrig haben, rufen Sie doch selbst mal die 01805 - 009433 an. Sie könnten ja mal andersrum anfangen und sich beschweren, dass Ihr Eierbecher so merkwürdig blinke, seit Sie ein weichgekochtes Ei darauf gelegt hätten.
Manchmal sind es die kleinen, schönen Dinge am Rande, die beeindrucken. Die zeigen wir in unseren Bildern des Tages.