Ursula von der Leyen hat ein großes Geheimnis gemacht aus ihren Plänen. In ihrem Ministerium hat sie ein Konzept vorbereiten lassen, das die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Es werde einen fairen Vorschlag dafür geben, dass „diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet haben und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten“, heißt es darin. „Kampf gegen Altersarmut“ hat die Koalitionsrunde damals über das Kapitel geschrieben. Von der Leyen macht es schlichter: Sie hat zum „Regierungsdialog Rente“ geladen. Das klingt weniger dramatisch – und soll vielleicht auch die Erwartungen dimmen. Die Sache soll schließlich möglichst wenig kosten.
Kampfzone Ministerbüro
Die Lage: Als arm gelten Senioren, wenn ihr Einkommen geringer ist als die Grundsicherung im Alter. Diese beträgt 364 Euro zuzüglich der Kosten für Unterkunft und eventuellen Mehrbedarf und entspricht damit dem ALGII-Satz. Derzeit leben rund 400 000 über 65-Jährige in Deutschland von Grundhilfe. Das ist eine relativ geringe Zahl, wenn man sie ins Verhältnis stellt zur Gesamtzahl der Senioren in Deutschland: 16,9 Millionen Menschen.
Die Zukunft: Allerdings wird damit gerechnet, dass Altersarmut in den kommenden Jahren zu einem gravierenden Problem wird. Drei Gründe sind dafür ausschlaggebend: das sinkende Rentenniveau aufgrund des demografischen Wandels, der wachsende Niedriglohnsektor und der wachsende Anteil von Personen mit gebrochener Erwerbsbiografie, die nicht durchgängig ein Einkommen bezogen und damit Rentenansprüche erworben haben.
Die Formel: Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat errechnet, dass ein Durchschnittsverdiener, der im Jahr 2030 in den Ruhestand geht, 34 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlen muss, um eine Rente auf Niveau der Grundsicherung zu beziehen. Die 6,5 Millionen Erwerbstätigen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, haben nach den Berechnungen des Verbands überhaupt keine Chance, dieses Rentenniveau zu erreichen. Als Niedriglohn galt im Jahr 2009 in den alten Bundesländern ein Bruttoeinkommen von 1 869 Euro, in den neuen Bundesländern ein Bruttoeinkommen von 1 366 Euro.
Am heutigen Mittwoch soll der Regierungsdialog nun also starten. Zunächst werden die Sozialpolitiker von Union und FDP informiert – es soll verhindert werden, dass die durch die Euro-Debatte ohnehin schon stark verunsicherten Fraktionen auch bei diesem Thema noch bocken. In den Tagen darauf spricht von der Leyen mit Gewerkschaften, Sozialverbänden und Arbeitgebern – schön hintereinander, damit sich nicht schon im Ministerbüro Kampfgemeinschaften bilden. Bis zum November sollen dann verschiedene Arbeitsgruppen tagen. Das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2012 beginnen und bis zum Sommer abgeschlossen sein.
Dabei geht es zunächst um die Aufbesserung geringer Renten: Modelle wie eine Sockelrente oder eine Rente nach Grundeinkommen hat von der Leyen bereits abgelehnt und damit der SPD wie auch dem Sozialflügel der Union Absagen erteilt. Die Ministerin plant nach Informationen der Frankfurter Rundschau, niedrige Renten mit einem steuerfinanzierten Zuschuss aufzustocken. Im Gespräch ist, dass Rentner mit einem Einkommen zwischen 800 und 900 Euro zusätzliche Unterstützung bekommen können. Allerdings müssen sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Entscheidende Kriterien sind dabei die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung – zum Beispiel 35 Jahre – und die Zeiten, die als Rentenanspruchszeiten gewertet werden. Angerechnet werden können etwa die Bezugszeit von Arbeitslosengeld I und Kindererziehungszeiten. Gut möglich ist, dass das Ministerium hier einen hohen Ansatz wählt, etwa 45 Jahre. Je höher die Zahl der vorausgesetzten Beschäftigungs- und Anspruchsjahre sind, umso geringer wird die Zahl derjenigen ausfallen, die einen Zuschuss bekommen können. Als Voraussetzung für einen Zuschuss werden Rentner zudem wohl nachweisen müssen, dass sie mindestens eine bestimmte Anzahl von Jahren – wenn nicht gar ihr ganzes Erwerbsleben lang – privat vorgesorgt haben. Darauf lässt schon die Formulierung im Koalitionsvertrag schließen.
Der DGB warnt schon jetzt vor zu hohen Hürden: „Sollte die Bundesregierung die private Zusatzvorsorge und 45 Versicherungsjahre zur Bedingung für eine Form von Mindestsicherung machen, wäre das Ziel, Altersarmut zu vermeiden, eindeutig verfehlt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der FR. Gerade Menschen mit Billig-Jobs, die besonders von Altersarmut bedroht seien, hätten kaum die finanziellen Möglichkeiten, privat vorzusorgen.
Beraten werden soll auch über Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Der Anteil der Bedürftigen unter den Frührentnern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Möglich wäre es, die Abschläge wegen früheren Renteneintritts zu streichen oder zu reduzieren. Erwartet wird aber eher, dass die Zurechnungszeiten verlängert werden. Bislang wird bei Frührentnern davon ausgegangen, dass sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet haben. Sozialverbände fordern eine Erhöhung um drei Jahre, die Ministerin wird wohl zwei Jahre vorschlagen.
Damit auch die FDP zufrieden ist, sollen auch die Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner verbessert werden. Derzeit werden Einkommen über 400 Euro auf die Rente eingerechnet, die FDP will diese Grenze auf die Höhe des letzten Bruttoeinkommens anheben. Das Problem: Für Arbeitgeber wären die Rentner günstiger – sie könnten ihre Mitarbeiter drängen, früher in Ruhestand zu gehen. Genau das will die Regierung allerdings vermeiden. Noch ist ein Geheimnis, wie das gehen soll.