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Arbeit & Soziales
Kurzarbeit, Jobabbau, Hartz IV

12. Januar 2013

Arbeitnehmerdatenschutz: Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll verboten werden. Foto: dpa

Die Koalition will die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verbieten, auch Facebook-Daten sollen für Arbeitnehmer tabu sein. Arbeitgeber und Opposition sprechen von einer Mogelpackung.

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Berlin –  

Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll verboten werden. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Samstag haben sich Union und FDP überraschend auf ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Im Gegenzug wollten sie allerdings die offenen Videoüberwachung ausweiten. Neue Maßstäbe sollen auch für die Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Xing durch den Arbeitgeber gelten, zum Beispiel bei Bewerbungsgesprächen. Bei Arbeitgebern und Gewerkschaften stößt der Kompromisse auf heftige Kritik. DGB-Chef Michael Sommer sprach von einem „Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte“.
Der Zeitung zufolge soll das Gesetz schon Ende Januar vom Bundestag verabschiedet werden. Wegen erheblicher Kritik der Arbeitnehmer und -geber war eigentlich erwartet worden, dass die Novelle von Union und FDP in dieser Wahlperiode nicht mehr angepackt werden würde.
Anlass für den Gesetzentwurf ist eine Serie von Skandalen bei Einzelhandelsketten, die etwa ihr Kassenpersonal heimlich ausspioniert hatten, aber auch bei der Deutschen Telekom oder der Bahn. „Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigen darf es in diesem Land nicht mehr geben“, sagte der CSU-Innenexperte Michael Frieser der Zeitung.

Keine Überwachung in Umkleiden

Die erlaubte offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz werde an strikte Vorgaben gebunden, erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. Vor allem dürfe sie nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Außerdem müsse die Videoüberwachung erforderlich sein, zum Beispiel zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. „Verboten ist jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich“, sagte Piltz.
Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam von den Gewerkschaften. IG-Metall-Justiziar Thomas Klebe bezeichnete ihn „schlicht als Katastrophe“. Bei der offenen Videoüberwachung bedeuteten die Regelungen eine Verschlechterung gegenüber der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Während sie bisher nur vorübergehend und nur aus konkretem Anlass erlaubt worden sei, solle sie nun ohne zeitliche Beschränkungen und auch zur Qualitätskontrolle möglich sein: „Das ist Vorratsdatenspeicherung“, kritisierte er in der Zeitung.

DGB-Chef Sommer sagte der ARD, die Gewerkschaft werde die deutliche Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte nicht hinnehmen und Widerstand leisten. Der Linken-Innenpolitiker Jan Korte rief zu breitem Protest auf, um eine Verabschiedung des Gesetzes „im Eiltempo“ zu verhindern. „Das Ganze ist wohl als Rettungsversuch für die FDP gedacht, deren desaströse Koalitionsbilanz mit dem parlamentarischen Durchbruch dieses ungeliebten Ladenhüters aus dem Koalitionsvertrag ein wenig aufpoliert werden soll“, sagte Korte.

Facebook im Normalfall tabu

Umstritten sind auch die Regelungen zu Facebook und zur sonstigen Nutzung von Computerdaten. Piltz erklärte, schon bei der Einstellung werde die Datenerhebung an hohe Voraussetzungen geknüpft. So seien Daten aus sozialen Netzwerken für den Arbeitgeber tabu, es sei denn, der Betroffene erlaube es ausdrücklich.

Computerdaten wie Kontonummern dürfen künftig nur noch zur Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen abgeglichen werden. Auch unter Mitwirkung des Betriebsrates dürfen diese Standards nicht unterschritten werden. Piltz betonte zudem, dass eine verweigerte Einwilligung in die Datennutzung keine negativen Folgen auslösen dürfe.
Der Arbeitsrechtler Tim Wybitul von der Kanzlei Hogan Lovells sagte der Zeitung, die Arbeitgeber müssten schnell handeln, um nach Inkrafttreten der Regelungen im Sommer nicht mit einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden. Besonders Konzerne müssten ihre Betriebsvereinbarungen ändern, weil sie keinen geringeren Datenschutz mehr vereinbaren könnten. Die Arbeitgeberseite kritisiert deshalb sei langem, dadurch werde ihre Autonomie erheblich eingeschränkt.

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