Ursula von der Leyen präsentiert sich gern als resolute Politikerin. Als Anfang des Jahres bekannt wird, dass die Drogeriekette Schlecker Lohndumping via Leiharbeit betreibt, zeigt sich die Arbeitsministerin kämpferisch und gelobt: Sie werde solche Methoden nicht tolerieren. Inzwischen hat die CDU-Politikern einen Gesetzentwurf "zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" vorgelegt. Doch die Vorlage hält nicht, was der Titel verspricht, urteilt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer Stellungnahme an das Ministerium, die dieser Zeitung vorliegt. Denn das Kernproblem - die geringe Bezahlung - werde nicht angepackt.
Schlecker hatte Verkäuferinnen entlassen und einige anschließend wieder als Leiharbeiterinnen angeheuert. Nach dem Gesetzentwurf soll dies auch künftig möglich sein - allerdings müssen die Zeitkräfte dann das gleiche Gehalt bekommen wie Festangestellte.
"Mit diesem Gesetzentwurf ist die Ministerin zu kurz gesprungen", sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dieser Zeitung. "Die Vorschläge lösen das Kernproblem in der Leiharbeit in keiner Weise." Die Methode Schlecker ist nämlich nach Gewerkschaftsangaben die große Ausnahme. Fast alle Leiharbeiter würden von außen rekrutiert und waren nicht kurz vorher in dem Unternehmen beschäftigt. Und diese Zeitkräfte dürfen auch künftig schlechter bezahlt werden als Festangestellte. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorschlag schlussfolgert der DGB: "Dem Missbrauch durch erheblich niedrigere Entgelte für dieselbe Arbeit wird dadurch nicht begegnet". Derzeit erhielten Leiharbeiter im Schnitt mehr als 30 Prozent weniger als Festangestellte.
Auch die Bundesregierung selbst rechnet offenbar nicht mit Lohnsteigerungen. Jedenfalls werden in der Vorlage mögliche Mehrkosten für Unternehmen thematisiert. Von höheren Personalausgaben ist dabei nicht die Rede.
Wenn Betriebe weiterhin mit billigen Zeitkräften Geld sparen können, "wird sich die ungebremste Ausweitung der Leiharbeit fortsetzen", prophezeit der DGB. Dadurch gerieten auch die Firmen unter Druck, die bislang reguläre Jobs bieten. "Durch zunehmende Wettbewerbsverzerrungen sind diese Arbeitgeber gezwungen, ebenfalls Leiharbeitskräfte zu beschäftigen." Ein Teufelskreis.
Die IG Metall fürchtet, dass sich die Zahl der Zeitjobs mehr als verdoppelt: "Der Gesetzentwurf lädt Unternehmen geradezu ein, Teile der Belegschaft auszugliedern. Bei mindestens einer Million Arbeitsplätzen besteht die akute Gefahr, dass sie in prekäre Jobs umgewandelt werden. Dafür wäre die Ministerin dann mitverantwortlich", sagt IG-Metall-Vizechef Detlef Wetzel dieser Zeitung.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auch die EU-Richtlinie zur Leiharbeit in deutsches Recht umsetzen, was sie spätestens bis Ende 2011 tun muss. Doch auch dieses Ziel werde verfehlt, urteilt der DGB. Nach der Richtlinie müsse der Gesetzgeber enge Grenzen definieren, in denen vom Equal-Pay-Prinzip (gleiche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit) abgewichen werden darf. "Diesem Anliegen kommt der Gesetzentwurf jedoch nicht nach", heißt es in der DGB-Stellungnahme.
(Dass es auch anders gehe, zeige ein Blick über die Grenzen: So gelte in zehn EU-Ländern das Gebot der gleichen Bezahlung ohne Ausnahme. Dazu gehörten Frankreich, Spanien und Italien.)
Das Equal-Pay-Prinzip findet auch in Deutschland immer mehr Befürworter. So hat sich vorige Woche der Deutsche Juristentag dafür ausgesprochen. Innerhalb der schwarz-gelben Koalition plädiert ausgerechnet die marktliberale FDP dafür, in diese Richtung zu gehen: "Wir wollen die Möglichkeit, per Tarifvertrag vom Grundsatz des Equal Pay abzuweichen, zeitlich begrenzen", erklärte im Juli der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb.
"Der Vorschlag geht in die richtige Richtung", freut sich der DGB. Lohnabschläge dürften aber allenfalls für eine sehr kurze Einarbeitungszeit erlaubt sein. Die Arbeitsministerin sollte "diese Ansätze ihres Koalitionspartners aufgreifen, anstatt nur Beruhigungszäpfchen zu verteilen", fordert IG-Metall-Vize Wetzel.
Und wer unterstützt die CDU-Politikerin noch? Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Es sei zu begrüßen, "dass mit dem Gesetzentwurf die Arbeitnehmerüberlassung als flexibles Instrument gestärkt und ihre positiven Beschäftigungseffekte erhalten werden" sollen, sagte ein BDA-Sprecher dieser Zeitung.