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DGB-Gutachten: Hartz IV noch immer verfassungswidrig

Dem Gesetzgeber hat das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung von Hartz IV aufgetragen - herausgekommen sind neue Regelsätze und ein Bildungspaket. Doch das reicht laut neuen Gutachten nicht aus.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose soll Anfang 2012 um zehn Euro steigen. (Symbolbild)
Der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose soll Anfang 2012 um zehn Euro steigen. (Symbolbild)
Berlin –  

Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach zwei neuen Gutachten nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen heute in Berlin vorgestellt werden.

Die Wissenschaftler werfen der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Im Ergebnis sei dadurch - so der Vorwurf der Kritiker - die letzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 auf 364 Euro klein gerechnet worden. Auch das Bildungspaket stößt bei den Autoren der Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken: Sie beanstanden, dass bedürftige Kinder nach der Systematik des Gesetzes nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen - wie Musikschulunterricht oder Mitgliedschaft im Sportverein - haben, wo dies auch angeboten wird.

"Die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Sie forderte den Gesetzgeber auf, die Regelsätze schnellstmöglich fehlerfrei zu ermitteln. "Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste." Unabhängig davon unterstütze der DGB Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder. "Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten", sagte Buntenbach. (dpa)

Datum:  5 | 9 | 2011
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