Der Boom der Minijobs sorgt für politischen Streit. Während die Opposition eine stärkere Regulierung forderte, verteidigte die Koalition ihre Absicht, die Einkommensgrenze von 400 auf 450 Euro anzuheben. „Minijobs sind erwiesenermaßen eine Niedriglohnfalle“, sagte die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer, der Frankfurter Rundschau. Die von Union und FDP geplante Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung sei daher „grundfalsch“. Pothmer rief die Koalition auf, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern, von der Menschen auch ohne Nebenjob leben können. „Erste Priorität haben deshalb ein allgemeiner Mindestlohn und die wirksame Eingrenzung der Minijobs.“
Mit einer Bundesratsinitiative will die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) die geringfügige Beschäftigung eindämmen. „Wir wollen Minijobs nicht abschaffen, sondern wirksam regulieren und den Wildwuchs bekämpfen“, erklärte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider auf FR-Anfrage. Sein Konzept sieht eine Höchstgrenze von 12 Stunden pro Woche für einen Minijob vor. Bei einem Monatsverdienst von 400 Euro kämen die Betroffenen so auf einen Stundenlohn von knapp 8,50 Euro. Wer sich als Arbeitgeber daran nicht halte, müsse mit Sanktionen rechnen. Dann soll er im vollen Umfang Steuern und Sozialabgaben für die Jobs abführen. Die von Union und FDP geplante Anhebung der Einkommensgrenze lehnt Schneider als Schritt in die falsche Richtung ab.
Die Koalitionsparteien haben sich im November darauf verständigt, die Grenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro zu erhöhen, um einen Ausgleich für die Preissteigerung seit 2003 zu schaffen. Die Flexibilität des deutschen Arbeitsmarktes sei gut für die Menschen, meint Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP. Und Minijobs seien ein „erfolgreicher Teil“ der guten Entwicklung am deutschen Arbeitsmarkt. Als Begründung für einen gesetzlichen Mindestlohn tauge die Zunahme dieser Beschäftigungsverhältnisse nicht.
„Die meisten Menschen haben einen Mini-Job, weil sie es wollen und nicht, weil sie es müssen“, betonte Vogel. Mit der Anhebung der Einkommensgrenze will die Koalition nach eigenen Angaben auch die „soziale Sicherheit“ von Minjobbern“ erhöhen. Diese seien nach der Reform grundsätzlich voll rentenversichert und könnten so Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung nutzen. Dafür müssen sie allerdings zum pauschalen Rentenversicherungsbetrag des Arbeitgebers von 15 Prozent selbst 4,6 Prozentpunkte hinzuzahlen. Wer das nicht will, kann darauf verzichten. Dann bleibt es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers.
Die Neuregelung soll bis zum Sommer vom Parlament verabschiedet werden und noch im Laufe des Jahres in Kraft treten. Allerdings hat Schwarz-Gelb dafür keine Mehrheit im Bundesrat.