Ursula von der Leyen findet, dass sie all diesen Ärger nicht verdient hat. Gewerkschaften, Sozialverbände und CSU haben kritisiert, die Pläne der Ministerin für eine Rentenreform seien nicht geeignet, Altersarmut zu bekämpfen. Die Bundesarbeitsministerin sagt: „Die Kritik höre ich wohl, allein: Mir fehlt der Inhalt.“ Sie sei völlig offen für Alternativen. Aber sie habe noch nicht viele gehört, zumindest keine sinnvollen. „Bessere Vorschläge – gerne. Aber sie müssen kommen“, sagt sie. Es klingt nicht so, als würde sich noch Wesentliches ändern an den Regierungsplänen durch die Gespräche, die bis zum Jahresende mit Tarifpartnern, Sozialverbänden und Wissenschaftlern geführt werden sollen. Bis zum Sommer nächsten Jahres will von der Leyen das Gesetz fertig haben. Ab 1. Januar 2013 sollen dann folgende Regelungen für Neurentner in Kraft treten:
Geringe Renten werden schon bisher vom Staat aufgestockt – übers Sozialamt kann so je nach Wohnort ein maximaler Monatsbetrag zwischen etwa 660 und 740 Euro erreicht werden. Von der Leyen will nun eine andere Zuschussmöglichkeit einführen, die nicht mehr vom Sozialamt, sondern über die Rentenversicherung ausgezahlt wird. Kleine Renten sollen danach künftig auf 850 Euro im Monat aufgestockt werden – allerdings nur, wenn der Betroffene vorweisen kann, dass er auch privat vorgesorgt hat. Fünf Jahre Riester-Vorsorge ist für die Rentner Mindestvoraussetzung, die zwischen 2013 und 2017 in Rente gehen. Danach erhöht sich die Zahl der geforderten Privatvorsorgejahre jährlich um ein Jahr. Wer 2027 in Rente geht, muss demnach 15 Jahre Vorsorge nachweisen. Im Jahr 2047 sind 35 Jahre Vorsorge nötig, um eine Zuschussrente zu bekommen.
Zusätzliche Voraussetzung ist bis 2023 der Nachweis von 40 Versicherungsjahren in der Rentenversicherung, von denen 30 Jahre Beiträge gezahlt worden sein müssen. Ab 2024 erhöht sich die Anforderung auf 45 Versicherungs- und 35 Beitragsjahre.
Zu den Versicherungszeiten zählen Ausbildungs- und Studienjahre, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Schwangerschaft. Bei den Beitragszeiten werden auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst oder die Pflege von Angehörigen eingerechnet.
Sozialverbände und Opposition haben die Hürden als für viele kaum überwindbar bezeichnet. Die Ministerin argumentiert, die geforderten Versicherungs- und Beitragsjahre orientierten sich an den in der Rentenversicherung üblichen Größenordnungen. Zudem würde durch die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten vor allem den Frauen geholfen, die besonders von Altersarmut bedroht seien. Bei Alternativmodellen wie der Rente nach Mindesteinkommen sei dies nicht der Fall. Rund 17 000 Neurentner, so das Ministerium, werden im ersten Jahr einen Zuschuss beantragen können. 2035 werden es 1,1 Millionen sein.
Frührentner werden bei der Berechnung ihrer Rente so behandelt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Diese so genannte Zurechnungszeit soll um zwei Jahre erhöht werden – was im Schnitt ein Plus von 50 Euro ausmacht. Diese Summe wird allerdings erst 2029 erreicht – die Erhöhung ist stufenweise geplant.
Bisher können Frührentner bis zu 400 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente geschmälert wird. Künftig soll ein Hinzuverdienst bis zur Höhe des letzten Bruttolohns möglich sein. Auf diesen Verdienst müssen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Für die Arbeitgeber ist diese Variante billiger, als den Arbeitnehmer voll weiterzubeschäftigen.
Rund 50 Millionen Euro hat von der Leyen für ihre Reform im ersten Jahr veranschlagt. Drei Milliarden Euro sollen es 2035 sein. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat die Pläne gesehen. Zugestimmt hat er noch nicht.