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Schule: Aufmüpfige Lehrer unerwünscht

Wenn sich Pädagogen mit ihrer Schule anlegen, können sie schnell auf der schwarzen Liste des Kultusministeriums in Wiesbaden landen. Nach welchen Kriterien dies entschieden wird, ist unklar - manchmal scheint es willkürlich zu sein.

Nicht jeder darf vor die Klasse: Auf einer Liste sammelt das Landeskultusministerium Namen von Lehrern, die es für ungeeignet hält. Foto: dapd

Herr K. lehrt Chemie – ein Fach, für das händeringend Lehrkräfte gesucht werden. Er bringt Berufserfahrung aus einem Unternehmen mit. Und er hat sich zum Lateinlehrer fortbilden lassen, so dass er auch in diesem Mangelfach einsetzbar wäre. Unterrichten aber darf Herr K. nicht.

Das Schreiben, das ihm das Kultusministerium zugeschickt hat, lässt daran keinen Zweifel. Er stehe auf einer Liste beim Staatlichen Schulamt, die geführt werde, „um eine Wiedereinstellung ungeeigneter Lehrkräfte in den hessischen Schuldienst zu vermeiden“. So hat man es ihm mitgeteilt.

„Ich habe jetzt gar keine berufliche Perspektive“, klagt der arbeitslose Ex-Lehrer, der kein Verständnis für seinen Ausschluss aus dem Schuldienst hat. Er spricht von einem „Berufsverbot“. Doch einen Weg zurück scheint es nicht zu geben. Chemielehrer K. hatte vor Gericht in einem Vergleich der Auflösung seines Anstellungsvertrags zugestimmt – bevor er wusste, dass er auf der Liste stand und deswegen nicht wieder in den Schuldienst zurück darf.

Wie willkürlich aber der Eintrag in die sogenannte schwarze Liste zustande kommen kann, belegt der Fall eines anderen Lehrers, der ebenfalls Chemie unterrichtet. Herr E., diplomierter Biochemiker, gelangte über die Erwachsenenbildung in den hessischen Schuldienst. Seit 2005 unterrichtete er als Vertretungslehrer an mehreren allgemeinbildenden Schulen im Rhein-Main-Gebiet. Bis August vergangenen Jahres. Da war plötzlich Schluss, niemand wollte ihn mehr einstellen. „Die Vorstellungsgespräche liefen noch gut, doch dann kamen immer nur knappe Absagen“, berichtet E.

Fragt man an den Schulen nach, an denen E. arbeitete, erhält man das Bild eines Lehrers, dessen Arbeit man schätzte, mit dem der Umgang im Kollegium aber nicht immer konfliktfrei war. Ähnliches erzählen seine Arbeitszeugnisse, die Jennifer Herbert aus Friedrichsdorf für die Frankfurter Rundschau analysiert hat.

„Herr E. ist sicher als Lehrer einsetzbar, man muss ihn nur zu nehmen wissen und darauf achten, dass die Lerngruppe nicht allzu hohe Anforderungen an die didaktischen Fähigkeiten stellt“, fasst Herbert, die für Firmen Arbeitszeugnisse erstellt, ihre Analyse zusammen.

Nicht geeignet

Siebzig Personen führt das Land derzeit auf seiner „Informationsliste“, wie das Kultusministerium mitteilt. Vor knapp zwei Jahren waren es 58 Menschen. Die dort Eingetragenen gelten als ungeeignet für den Schuldienst.

Gründe für die Aufnahme sind Entlassungen aus fachlichen oder persönlichen Gründen oder die Nichtbewährung in einem befristeten Vertrag. Auch Personen, die nach der Ausbildung nicht auf die Rangliste für einzustellende Lehrer kommen, stehen in der Liste.

Geführt wird die Liste von der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt. Die ZPM stellt sie allen Staatlichen Schulämtern zur Verfügung. Die Betroffenen werden schriftlich über den Eintrag informiert.

Formal ist es kein Einstellungshindernis, auf der Liste zu stehen. Die Informationsliste habe lediglich Hinweischarakter, erläutert das Ministerium. Sie entbinde die Staatlichen Schulämter nicht von der Pflicht, in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob eine Person für die jeweilige Stelle geeignet ist. Tatsächlich aber führt der Eintrag in aller Regel dazu, dass kein Arbeitsverhältnis zustande kommt.

Die Schulleiter, bei denen E. bis 2010 gearbeitet hatte, kamen damit zurecht. Nur in einem einzigen Fall ging man strittig auseinander, das war 2007. Der Konflikt wurde damals mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht beigelegt, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst. „Ich dachte, damit sei es gut“, sagt E., der auch danach wieder Anstellungen fand. War es aber nicht.

Denn offensichtlich infolge der damaligen juristischen Auseinandersetzung wurde E. mit einiger Verspätung in die schwarze Liste eingetragen. Erfahren hat er davon im Dezember 2009. „Ein Willkürakt der Verwaltung, die sich wohl an mir rächen wollte“, wie E. vermutet.

Er zog vor Gericht und erreichte, dass der Eintrag gelöscht wurde – rechtzeitig zum gerade beginnenden Schuljahr. Nun sieht es mit einer Anstellung wieder gut aus, wie E. erzählt. „Wahrscheinlich werde ich schon die nächsten Tage wieder unterrichten, an einer Gesamtschule“, sagt er.

Erst nach FR-Berichten klärt das Ministerium auf

Bis Ende 2009 erfuhren die Betroffenen in der Regel überhaupt nicht, dass das Land sie auf der schwarzen Liste führte. Erst, nachdem die Frankfurter Rundschau über die Liste berichtet hatte, zog Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) Konsequenzen. Seitdem werden die Betroffenen benachrichtigt.

Gegen seine Aufnahme in die schwarze Liste könnte auch der 54-jährige K. vor Gericht ziehen. Seine Rechtsschutzversicherung zahle nicht dafür, sagt er, und zudem erhoffe er sich auch bei einer positiven Entscheidung der Richter keine Sicherheit. „Selbst wenn ich von dieser Liste wieder runterkomme, ist nicht gesagt, ob ich nicht auf einer anderen, virtuellen Liste draufstehe“, fürchtet er.

Der Unterricht K.s lief des öfteren wohl alles andere als rund. In einer Offenbacher Haupt- und Realschule ging es offenbar zuweilen drunter und drüber, wenn Lehrer K. Unterricht hatte. So steht es im Bericht des Schulamts, der sich in seinen Akten findet. Im Klassenbuch habe zweimal gestanden: „Unterricht nicht möglich“. Für das Amt sind das Belege für eine „ausgeprägte Schwäche in der Didaktik“. K. bestätigt, dass manchmal kein Unterricht möglich gewesen sei, weil die Schüler „nur Krach und Terror“ veranstaltet hätten.

Bemerkenswert ist, dass das Land seinem früheren Lehrer K. 2009 dennoch ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis ausgestellt hat. Darin wird ausdrücklich „sein didaktisches Geschick“ gelobt, das ebenso wie sein Unterricht „stets den fachlichen und pädagogischen Anforderungen“ entsprochen habe.

Doch das Lob ist kein Grund für das Land, Herrn K. von der schwarzen Liste zu nehmen. Das Kultusministerium verweist auf den Vergleich, der zur Auflösung des Anstellungsvertrags geführt hatte. „Ein Bestandteil des Vergleichs war, dass das Land Hessen dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellte“, teilt ein Sprecher mit. Eine Anstellung wird er im hessischen Schuldienst damit aber kaum finden.

Autor:  Pitt von Bebenburg und Peter Hanack
Datum:  11 | 8 | 2011
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