Pflichtenkatalog: Praktikanten haben einen Anspruch auf Urlaub - und auf ein Zeugnis. Foto: dpa-tmn
Praktikanten sind sind billige Arbeitskräfte. So werden sie jedenfalls in einigen Unternehmen behandelt. Dabei sollen die jungen Menschen erst einmal Einblick in die Arbeitswelt erhalten.
Ein Praktikum gehört mittlerweile fest zum Berufseinstieg dazu. Doch viele Praktikanten akzeptieren in Hoffnung auf bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt fast alle Bedingungen. Dabei haben Praktikanten sehr wohl Rechte. Und diese sollten sie auch kennen.
„Ein gutes Praktikum zeichnet sich dadurch aus, dass die Wünsche des Praktikanten ernst genommen werden“, sagt Jessica Heyser, politische Referentin der DGB-Jugend in Berlin. Sie rät daher allen angehenden Praktikanten zu einem klärenden Vorgespräch. Praktikanten sind nämlich keine billigen Arbeitskräfte, sondern sollen Einblick in die Arbeitswelt erhalten.
In dem Vorgespräch sollte es nicht nur um die Wünsche der Praktikanten gehen, sondern auch um ihre Rechte. Und im Idealfall sollten dies Unternehmen und Praktikant in einem schriftlichen Vertrag festhalten. „Es ist nicht so, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, einen Vertrag aufzusetzen“, sagt Heyser, die mit der DGB-Jugend genau um diese Verpflichtung kämpft. Aber wenn der angehende Praktikant dies offen anspricht, sollte ein Vertrag auch kein Problem sein. Im Vertrag sollten die Aufgaben und die Arbeitszeit klar benannt werden. Auch ein Praktikumsplan sollte dem Vertrag angehängt sein. In diesem wird etwa geregelt, welche Abteilungen des Unternehmens der Praktikant durchlaufen soll.
Praktikum: Seine Rechte sollte jeder kennen
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Praktikum: Seine Rechte sollte jeder kennen
Auch beim Urlaubsanspruch gelten unterschiedliche Regeln. Pflichtpraktika, die Studenten absolvieren müssen, unterliegen keinem arbeitsrechtlichen Schutz. Pflichtpraktikanten haben daher auch keinen Urlaubsanspruch. Wer hingegen etwa nach dem Studium freiwillig ein Praktikum absolviert, hat die gleichen Rechte wie ein Angestellter, was Urlaub und Krankheit angeht. Der Urlaubsanspruch variiert dabei je nach Länge des Praktikums und richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Demnach stehen Praktikanten mindestens 24 Tage pro Jahr, also 2 Tage pro Monat zu. Wenn man am Wochenende arbeitet, ist der Urlaubsanspruch größer. Außerdem hängen die Urlaubstage vom Alter ab. Unter-16-Jährige haben 30 Tage, Unter-18-Jährige 25 Tage pro Jahr Urlaub. Wenn der Praktikant aber nur sehr kurz im Betrieb ist, kann der Urlaubsanspruch laut Bundesarbeitsministerium auch wegfallen.
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Ist das Praktikum vorüber, steht jedem Praktikanten ein Zeugnis zu. Gemeint ist damit allerdings bei Pflichtpraktikanten nur eine Bescheinigung, dass sie in einer bestimmten Zeitspanne im Unternehmen als Praktikant beschäftigt waren. Ein qualifiziertes Zeugnis mit einer genauen Tätigkeitsbeschreibung und Beurteilung ist hingegen laut Ministerium nur bei freiwilligen Praktikanten Pflicht. Die DGB-Expertin rät, auf das Zeugnisrecht zu pochen und zu hoffen, dass die Unternehmen nicht wissen, dass es nur eine Bescheinigungspflicht gibt. Bei einem qualifizierten Zeugnis sollte ein Praktikant dann genau wie jeder Angestellte auf die implizierten Bewertungen achten.
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Wer sein Praktikum nicht bis zum Ende durchsteht, hat das Recht, zu kündigen. Rein gesetzlich ist die Kündigung an Fristen gebunden. Manchmal ist die Kündigung auch im Vertrag geregelt. In der Praxis können Praktikanten aber meist jederzeit aussteigen. Wenn die Zustände unzumutbar sind, sollten Praktikanten gleich aussteigen, raten Experten.
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Wurde jemandem als Hospitant Geld zugesagt, aber er bekommt am Ende keins, kann er dies mahnen und dann einklagen. Das sollte man sich aber bei kleinen Beträgen gut überlegen. Wenn man jedoch als Praktikant ein Projekt eigenverantwortlich betreut hat und dies auch nachweisen kann, lohnt es sich manchmal durchaus, vor Gericht zu ziehen. Denn dann kann das Gericht prüfen, ob nicht ein echtes Arbeitsverhältnis bestand und damit auch eine ordentliche Bezahlung Pflicht ist.
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Bei allen Pflichten und unliebsamen Tätigkeiten haben Praktikanten auch Rechte. So sind bei den Arbeitszeiten sind klare Regeln zu beachten. 15- bis 18-Jährige, die noch schulpflichtig sind, dürfen während der Schulzeit maximal sieben Stunden und insgesamt 35 Stunden pro Woche arbeiten. In den Ferien dürfen sie laut Bundesarbeitsministerium acht Stunden täglich und pro Woche insgesamt 40 Stunden arbeiten.
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