Der schon jetzt bestehende Bedarf an Fach- und Führungskräften, die modernes Betriebs- und Kostenmanagement beherrschen und komplexe Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle im Gesundheitssektor übernehmen können, wird weiter steigen. Das unterstützt auch eine Projektion des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Um auf den erhöhten Bedarf zu reagieren, hat das BIBB im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den Sozialpartnern die neue Fortbildungsordnung "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" erarbeitet. Sie tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Mittleres Management für die Gesundheitsbranche
Mit diesem Fortbildungsabschluss verfügt das Gesundheits- und Sozialwesen künftig über einen modernen Beruf, der auf der Basis einer anerkannten Ausbildung Karrieremöglichkeiten im mittleren Management eröffnet und damit eine attraktive Alternative zu den Bachelor-Studiengängen bietet. Die künftigen Fachwirte werden als betriebliche Führungskräfte in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, vorwiegend in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden arbeiten oder selbstständig tätig sein. Zu ihren Tätigkeiten wird die verantwortliche Lösung komplexer fachlicher Aufgaben unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungselemente gehören.
Fortbildung für qualifizierte Gesundheitsberufe
Das neue berufliche Fortbildungsangebot steht allen Absolventen von anerkannten Ausbildungsberufen sowie von bundes- und landesrechtlich geregelten Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen offen. Hauptsächlich richtet es sich an interessierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte, Angestellte in kaufmännisch-verwaltenden Berufen sowie Altenpflegern, die bereits über einen längeren Zeitraum in größeren Versorgungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen tätig waren und sind.
Die neue bundeseinheitliche Fortbildung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vereinheitlicht die zahlreichen, auf Kammerebene bislang bestehenden Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich des mittleren Managements. Grundlage für die Neuregelung war eine BIBB-Studie aus dem Jahr 2009 zum Qualifizierungsbedarf und den Qualifikationsanforderungen für Führungskräfte im Gesundheits- und Sozialbereich. (red)
Einsicht in die Verordnung zur Fortbildung gibt es unter www.bibb.de/fachwirtgesundheit