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Justizvollzug: Beamte in Strafanstalten brauchen starke Nerven

Der Knast ist kein ganz normaler Arbeitsplatz. Daher muss Justizvollzugsbeamten auch eine gefestigte Persönlichkeit bescheinigt werden. Wer die zahlreichen Eignungstest besteht, dem winkt allerdings ein abwechslungsreicher, sicherer und gut bezahlter Job.

Hinter Schloss und Riegel: Justizvollzugsbeamte sollten belastbar sein.
Hinter Schloss und Riegel: Justizvollzugsbeamte sollten belastbar sein.
Foto: dpa-tmn

Freiwillig ins Gefängnis gehen, ist gar keine schlechte Idee: Haftanstalten bieten interessante Arbeitsplätze. Nach der Ausbildung winkt Justizvollzugsbeamten ein sicherer und gut bezahlter Job. Sie sollten aber starke Nerven mitbringen.

Die Realität des Strafvollzugs

Die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten
Vergütung

Die Auszubildenden bekommen in der Regel einen Grundbetrag von rund 900 Euro. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung winkt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Das Einstiegsgehalt liegt bei etwa 1.800 Euro brutto. Dazu kommen Zulagen, etwa für Nachtschichten.

Ein ganz normaler Arbeitsplatz ist das Gefängnis nämlich  nicht. Mit der vermeintlich harten Realität aus Filmen habe der Alltag dort aber auch nichts zu tun, versichert Georg Seiler. Der 26-Jährige macht seit fast zwei Jahren eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten. Derzeit absolviert er den Abschlusslehrgang an der Justizvollzugsschule (JVS) in Stuttgart.

Seiler hat bereits eine Ausbildung zum Krankenpfleger abgeschlossen. Bevor er sich für die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten entschied, hat er zwei Jahre auf der Intensivstation eines Krankenhauses gearbeitet. „Am Vollzugsdienst haben mich besonders die guten Verdienstmöglichkeiten gereizt“, gibt er offen zu. Wer als Beamter in einer Haftanstalt arbeitet, könne gutes Geld verdienen und habe eine sichere Stelle.

Justizvollzug ist Ländersache  

Der Justizvollzug ist Aufgabe der Bundesländer. Die Inhalte der Ausbildung sind aufeinander abgestimmt, und ein Arbeitsplatzwechsel ist über Landesgrenzen hinweg möglich. Kleine Unterschiede gebe es dennoch, erklärt Thomas Müller, Leiter der JVS Stuttgart. Das gelte besonders für das Bewerbungsverfahren. „In Baden-Württemberg müssen sich Bewerber direkt an die Haftanstalten wenden, die ihre Auszubildenden selbst auswählen.“ In einigen anderen Ländern ist das Bewerbungsverfahren zentralisiert.

So zum Beispiel in Sachsen. Dort werden die Bewerbungen im Ausbildungszentrum des Landes gesammelt und ausgewertet. Auch gebe es einen standardisierten Eignungstest und eine Aufnahmeprüfung, erklärt Birgit Eßer-Schneider, Sprecherin des sächsischen Justizministeriums. „Sie beinhaltet einen Sporttest, einen Intelligenz- und Rechtschreibtest und ein ergebnisorientiertes Gespräch.“ Eine Kommission entscheidet, wer für die Ausbildung zugelassen wird. „Die Persönlichkeit der Bewerber ist ein maßgebliches Kriterium“, so Eßer-Schneider. Bewerber sollten ein hohes Maß an Lebens- und Berufserfahrung mitbringen. Außerdem brauchen sie eine gefestigte Persönlichkeit.

„Das Durchschnittsalter der Anwärter liegt zu Beginn der Ausbildung bei 26 Jahren. Auch wurde ein Mindestalter von 20 Jahren festgelegt“, weiß Eßer-Schneider. Bewerber brauchen einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Lehre. „Die meisten kommen aus dem handwerklich-technischen Bereich“, sagt Schulleiter Müller. Aber auch Kaufleute, Verwaltungsfachkräfte oder Ex-Berufssoldaten gebe es.

Autor:  Christian Vey
Datum:  30 | 11 | 2011
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