Ein Auto, die erste eigene Wohnung, ein Sommerurlaub – wenn Auszubildende sparen, denken sie dabei nur selten an die eigene Rente. Lediglich jeder Fünfte sorgt bereits während der Lehre für das Alter vor, wie eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Allianz ergab. Verwunderlich ist das nicht, betrug doch das durchschnittliche Monatsgehalt laut Bundesinstitut für Berufsbildung im Jahr 2011 gerade einmal 675 Euro. Dennoch bombardieren Banken und Versicherungen die Berufs einsteiger mit Angeboten. Riester, Rürup, Banksparplan, Fonds – Möglichkeiten gibt es zuhauf und der Tenor ist immer gleich: Altersvorsorge – je früher, desto besser.
„Damit haben sie nicht unrecht“, weiß Ralf-Joachim Götz, Chefvolkswirt der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). „Von der gesetzlichen Rente allein werden heutige Azubis im Alter kaum leben können.“ Bereits in jungen Jahren anderweitig vorzusorgen, wird immer wichtiger. Doch derzeit besitzen lediglich acht Prozent der Auszubildenden eine Riester- Rente, wie die Umfrage der GfK ergab. „Damit verzichten viele junge Menschen auf eine attraktive staatliche Förderung“, meint Götz und rechnet vor: „Wer regelmäßig vier Prozent seiner Vergütung in einem Riester-Vertrag anspart, bei dem beteiligt sich der Staat mit jährlich 154 Euro an den Einzahlungen.“ Alle Unter-25-Jährigen erhalten zudem eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro.
Finanzielle Vorteile kann auch die Vorsorge mittels Entgeltumwandlung beziehungsweise betrieblicher Altersvorsorge (bAV) bieten. Wer mehr als 345 Euro im Monat verdient, muss den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung zahlen. „Azubis, die die Entgeltumwandlung nutzen, können sich und dem Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag auf diesen umgewandelten Gehaltsanteil ersparen“, erklärt Götz. Eine bAV kann auch für jene Auszubildende sinnvoll sein, die jährlich mehr als 8.004 Euro verdienen und deren Eltern somit keinen Anspruch auf Kindergeld haben. Die bAV kann dann so gestaltet werden, dass die Einkommensgrenze wieder unterschritten wird.
„Lohnenswert sind für Azubis zudem die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers“, so Götz. Dabei handelt es sich – je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung – um bis zu 40 Euro im Monat, die vom Arbeitgeber auf einen speziellen Sparvertrag des Arbeitnehmers überwiesen und vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage von bis zu 20 Prozent auf die Beiträge gefördert werden können.
Trotz aller Vorsorgemöglichkeiten warnt Götz davor, sich überzuversichern. Zunächst sollte man sich um die Basics kümmern: eine Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung, sofern die der Eltern nicht mehr greift. Die Altersvorsorge sei erst der zweite Schritt. „Schließlich ist ein Vermögensaufbau ohne -absicherung wie ein Haus ohne Dach“, meint Götz, „und am Monatsende sollte ja auch noch ausreichend Geld für die Erfüllung eigener Träume übrig bleiben.“