Fünfzehn Monate. Ohne Bewährung. So klingt das, wenn Maria G. von ihrer Beziehung mit Salvador F. spricht. Vor neun Jahren war Schluss. Seitdem habe er sie "andauernd belästigt", sagt die 29-Jährige. Per Anruf. Per SMS. In persona vor ihrer spanischen Haustür.
Dass sie sich jetzt vor dem Frankfurter Amtsgericht treffen, hat seinen Grund darin, dass F. vier Fotos seiner Ex-Freundin ins Internet gestellt hat. Ausgerechnet unter der Adresse www.traumpaerchen.com. Wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz hat F. einen Strafbefehl über 600 Euro bekommen. Er will nicht zahlen. Also Prozess.
Es sind keine verfänglichen Bilder, die dort zu sehen waren. Etwa per Selbstauslöser geknipste Fotos aus dem Urlaub. Der stolze 34-Jährige von der iberischen Halbinsel, der hier für eine Medienagentur Webseiten entwirft, wollte eigentlich nur etwas nicht auf sich sitzen lassen. "Ihren Freundinnen hat sie erzählt, da sei nie etwas zwischen uns gewesen", sagt er. Die Fotos und die daneben veröffentlichten Briefe sollten das Gegenteil beweisen. B. bekennt sich dann allerdings doch schuldig, wenn auch nur des schlechten Geschmacks: "Ich hab´ Fotos von ihr auf dem Teddybär, ich hab´ Fotos von ihr auf dem Mousepad." Warum also nicht auch im Internet?
"Weil wir vor neun Jahren zusammen waren und ich gerne Fotos verschenke. Aber doch nicht zum Veröffentlichen. Das geht niemand etwas an", sagt Maria G.
Das Amtsgericht verurteilt den von der Liebe Enttäuschten zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Finanziell hat sich der Gang vor das Gericht wahrlich nicht gelohnt. Und die Bilder hat Salvador F. schon vor langer Zeit aus dem Internet genommen.
Nur mit aufwendiger Suche kann man dort noch sehen, was von der einstigen Traumpärchen-Seite noch übrig ist. Ein weißer Bildschirm mit dem daumennagelgroßen Bild einer blinden Frau. Es ist ein Bild von Justitia.