Die Stimmung im Saal des Landgerichts ist etwas angespannt. "Die stöhnen und hopfen und tanzen", stöhnt Frau S. "Hopfen oder was?" blafft der Vorsitzende Richter Uwe Seitz zurück. "Nein, hopfen", korrigiert Frau S. Das kann ein langer Tag werden.
Seitz hat eigentlich keine große Lust auf den Prozess, mit Sicherheit hätte er besseres zu tun, Kaffeetrinken zum Beispiel, denn eigentlich ist alles besser als dieser Fall, und vor dem Landgericht hat er auch eigentlich nichts verloren.
Das Amtsgericht hat Frau S. nämlich schon im Februar 2009 wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Sie hatte im März 2007 ihre Nachbarin, Frau J., beim Ordnungsamt angeschwärzt. Die nämlich sei nicht nur allzeit besoffen, sondern gehe in ihrer Wohnung auch noch dem ältesten Gewerbe der Welt nach, und das sehr laut. Zudem verrichte Frau J. ihre Notdurft vor Frau S´s Wohnungstür. So geht´s nicht!
Das sahen sowohl das Ordnungsamt als auch das Amtsgericht ähnlich, denn die Vorwürfe erwiesen sich als völlig aus der Luft gegriffen. Aber auch ihre Verurteilung focht Frau S. nicht weiter an. Das Ordnungsamt sei an einem Montag dagewesen, und Frau J. halte es wie die meisten Friseure und habe montags Ruhetag. Sie bleibt bei ihrer Behauptung. Also Berufung. Also Landgericht. Also Richter Seitz. Also schlechte Laune.
Nun ist es freilich nicht so, dass das, was Frau J. in ihrer Wohnung getrieben haben soll, allzuviel mit dem herkömmlichen Koitus zu tun hätte. Regelmäßig wären vier, fünf Männer gleichzeitig dort aufgetaucht, ruckzuck habe es im ganzen Haus "nach Fischstäbchen und Pommes" gerochen, dann der Lärm, stöhnen, hopfen, tanzen, unerklärliche Klopfgeräusche, am Ende brüllt Frau J. ganz laut "Das ist Deutschland, das ist meine Freiheit", dann klopft´s noch mal, dann ist Ruh´. Ach, wer da mitfeiern könnte.
Und dann die Kinder...
Um ihre Thesen zu untermauern, will Frau S. ihre 13 und 14 Jahre alten Söhne als Zeugen berufen. "Sollen die Kinder da auch noch reingezogen werden?", fragt Seitz, in all das Hopfen und Stöhnen? "Die Kinder lernen in der Schule was ist Sex, wie kann man heiraten", versucht die 1962 in Bagdad geborene Frau S. vergebens, des Richters Sorgen zu zerstreuen.
Frau S. kämpft auf verlorenem Posten. Seitz mag keine Lust auf den Prozess haben, er hat aber auch keine Lust, Frau S., so nervig sie auch sein mag, in den Ruin zu treiben. Mit Engelszungen redet er auf die Hartz-IV-Empfängerin ein, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Sie müsse auch - außer ihren Anwaltskosten - nichts zahlen. Das übernehme die Staatskasse. Wenn nur endlich Ruhe sei.
Frau S. ist empört, redet sich in Rage, gestikuliert. Sie fühlt sich im Recht. Sie wächst auf der Anklagebank zur Walküre. Erst nachdem ihr Anwalt eine Viertelstunde auf sie eingeredet hat wie auf einen störrischen Gaul, gibt sie klein bei. Widerwillig.
Und kehrt zurück in das Haus und nach Ginnheim, wo sie und Frau J. seit 1999 im Streit liegen. Das ist so lange her, dass sich niemand mehr an den anfänglichen Grund des Zerwürfnisses erinnern kann. Aber der Zank wird weitergehen. Frau J. werde, mutmaßt Frau S. weiterhin "jede Nacht laut Partys feiern. Macht noch mehr Hopfen, noch mehr Schlagerei". Aber für heute soll´s mal gut sein. Richter Seitz macht auch wieder einen lockereren Eindruck. Es hätte noch schlimmer, noch länger kommen können.