„Geht bei Rechts-vor-Links eine Einbahnstraße ab, kann ich daran einfach vorbei fahren. Es kann ja niemand kommen.“
Das ist ein Irrtum, denn viele Einbahnstraßen sind für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben. Für die Radfahrer gelten die gleichen Rechte wie sonst auch: Kommen sie von rechts, haben sie Vorfahrt.
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