Wertgegenstände nicht im Auto liegenlassen!
Wer folgenden Grundsatz befolgt, schützt sich auch ohne tiefes Eintauchen in die Versicherungsmaterie: „Wertgegenstände sollten generell nicht im Auto liegengelassen werden“, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Doch auch für den, der das Laptop auf dem Beifahrersitz vergisst, gibt es nach einem Verlust Lösungen. Mit der Erstattung des Neupreises kann der Versicherte dabei jedoch kaum rechnen.
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