Verkehrssünder, die auf Blitzerfotos oder Bildern einer Abstandsüberwachung nicht deutlich zu erkennen sind, müssen nicht zahlen. Der Fahrer muss klar identifizierbar sein - zeigt die Aufnahme keine charakteristischen Merkmale, kann er nicht belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 2 Ss OWi 143/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
160-Euro-Strafe aufgehoben
Das Amtsgericht Landsberg am Lech hatte zuvor eine Autofahrerin wegen zu geringen Sicherheitsabstands zu 160 Euro Strafe verurteilt. Da ihr Gesicht auf dem Beweisfoto durch Sonnenbrille und Lenkrad verdeckt war und man sie nicht eindeutig erkennen konnte, hob das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung auf.
Radarfallen fotografieren nicht nur Temposünder und sorgen damit für Ärger. Sie halten auch fest, wenn Tiere schneller sind, als die Polizei erlaubt, oder menschliche Spaßvögel in albernen Posen und Verkleidungen vorbeifahren. Kuriose Fälle zeigt unsere Bildergalerie. (dpa)
Auf der A7 geblitzt! Vorne auf der Vespa hat der Italiener ein Hirschgeweih.
Foto: Polizei