Toyota Avensis und Audi Q7 treffen sich nicht auf Augenhöhe. Da ist der Schaden am Toyota groß – und sehr teuer wegen der Sensoren im Stoßfänger. Foto: ADAC
Hat ein Auto mit Sensoren im Stoßfänger einen leichten Unfall, kann es teuer werden. Das hat ein ADAC-Test gezeigt: Ein Toyota Avensis fuhr mit 10 km/h auf einen stehenden Audi Q7. Schaden beim Toyota: über 5000 Euro.
Allein 65 Prozent der Kosten verursacht bei diesem Bagatellunfall das getroffene Radarsystem (ACC-Sensor). Zusätzlich fallen Kosten für rund 16 Arbeitsstunden für Mechatroniker und Lackierer an. Eine Hauptursache für den hohen Schaden bei diesem Crash ist, dass sich die Stoßfänger auf beiden Seiten der getesteten Fahrzeuge auf unterschiedlichen Höhen befinden.
Der Schaden fällt geringer aus, wenn die Stoßfänger beider Autos auf gleicher Höhe sind. In diesem Fall wären Motorhaube, Kühlergrill, der Kondensator der Klimaanlage, die Schlossträger der beiden Scheinwerfer sowie der Radarsensor des Avensis nicht beschädigt worden. Die Kosten für Ersatzteile lägen deutlich unter 1.000 Euro. Auch der Zeitaufwand für die Reparatur ist dann geringer.
Was nach einem Crash beachtet werden muss
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Was nach einem Crash beachtet werden muss
Unfallstelle richtig absichern
Ereignen sich aufgrund einer unzureichend abgesicherten Unfallstelle weiter Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.
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Alle Daten aufnehmen
Werden nicht alle Daten aufgenommen, kann dies zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.
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Die gegnerische Versicherung sofort informieren
Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden „vergessen“.
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Korrekte Schadensmeldung abgeben
Bei Fehlern in der Schadensmeldung kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.
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Keine Entscheidung ohne Versicherung
Im Kaskofall hat die Versicherung das sogenannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt z.B. den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.
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Anwalt sollte mit Versicherung verhandeln
Verhandelt man selbst mit der Versicherung, werden dadurch oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen.
Generell gilt: Um objektiv über Ansprüche nach einem Unfall informiert zu werden, sollte ein Geschädigter nicht zögern, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
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Auto nicht zu früh beiseite fahren
Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro.
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Sensoren: Mercedes günstig, Toyota teuer
Eine Recherche des ADAC zeigt außerdem, dass die Unterschiede bei den Preisen für Radarsensoren gewaltig sind. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, diese Hightech-Produkte günstiger anzubieten. Bei Mercedes ist ein Sensor schon für 464 Euro erhältlich. Wird ein Sensor eines Honda, Jaguar oder Toyota bei einem Bagatellunfall beschädigt, muss der Verbraucher schnell über 3.000 Euro ausgeben.
Radarsensoren sind wichtig: In Notbremssystemen eingesetzt, verhindern sie Verletzungen und retten Leben. Der ADAC fordert daher: Um die Weiterentwicklung dieser Sicherheitssysteme nicht zu gefährden, sollten die Kosten für die Sensoren gesenkt werden. Werkstätten bräuchten geeignete Vorgaben der Hersteller, um die Funktion der Sensoren zuverlässig zu überprüfen.
So könne verhindert werden, dass teure Bauteile ohne Notwendigkeit ausgetauscht werden. Die Sensoren sollten außerdem durch spezielle Halterungen mit Sollbruchstellen besser geschützt werden. Auch die bauliche Trennung von Sensor und Elektronik (besser geschützt im Motorraum) könne die Kosten drücken, empfiehl der Automobilclub. (ADAC, qui)
Unfall im Ausland: Vorkehrungen und Tipps
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Unfall im Ausland: Vorkehrungen und Tipps
Standard-Formular unbedingt mitnehmen!
Ein zweites wichtiges Dokument ist der Europäische Unfallbericht, ein Formular zur Aufnahme von Daten am Unfallort. Es ist in allen EU-Mitgliedsländern ähnlich. Ein deutsches Exemplar im Gepäck kann helfen, eine fremdsprachige Fassung auszufüllen.
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Rufen Sie die Polizei!
Ein weiterer Tipp: Lassen Sie den Unfall auf jeden Fall von der Polizei aufnehmen und machen Sie Fotos.
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Nichts gestehen, nichts unterschreiben!
Es gilt trotz Stress, voreilige Schuldeingeständnisse am Unfallort zu vermeiden. Diese haben in Deutschland vor Gericht zwar keine Gültigkeit, doch im Ausland kann das anders sein. Deshalb sollten Urlauber direkt nach dem Crash keine Dokumente unterschreiben - erst recht nicht solche, die sie nicht verstehen.
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Werkstatt clever wählen!
Bei schweren Schäden sollten Urlauber die Wahl der Werkstatt von Schaden und Fahrzeug abhängig machen, rät der ADAC. Bei einem 15 Jahre alten Kleinwagen hilft der Bastler in der Dorfwerkstatt, bei neuen Autos und komplexen Schäden, zum Beispiel an der Elektronik, bietet eine Herstellerwerkstatt gewisse Standards.
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Anwalt sollte Deutsch sprechen!
Ein deutschsprachiger Anwalt vor Ort kennt das Recht des Urlaubslandes. Den Kontakt stellt die eigene Rechtsschutzversicherung her. Der Regulierungsbeauftragte der Versicherung des Unfallgegners wird dagegen bei einer speziellen Hotline in Erfahrung gebracht, dem Zentralruf der Autoversicherer.
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Guter Kaskoschutz hilft (1/2)
Bis Geld von der Haftpflicht des Unfallgegners fließt, darf es nicht länger als drei Monate dauern, wie eine Vorschrift der Europäischen Union besagt. Damit es schneller geht, empfehlen Verkehrsrechtler, mit gutem Kaskoschutz in den Urlaub zu fahren.
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Guter Kaskoschutz ist Pflicht! (2/2)
Die Versicherung zahlt dann erstmal für eventuell notwendige Reparaturen und gleicht das später selbst mit der Haftpflicht aus. So muss der Autofahrer keine steigenden Beiträge fürchten, obwohl er den Kaskoschutz in Anspruch genommen hat.
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Grüne Karte hilft
Die grüne Versicherungskarte dient im Ausland als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung. Sie bezieht sich allerdings nicht auf den Fahrer, sondern auf das Auto. Wer mit einem anderen Auto in Urlaub fährt, ist eventuell nicht geschützt.
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