Zunächst einmal wird das Foto von der Bußgeldstelle ausgewertet. Das Kraftfahrtbundesamt übermittelt die Daten des Fahrzeug-Halters und die Bußgeldstelle gleicht ab, ob es sich beim Fahrer auf dem Foto um den Halter handelt. Wenn der Sachbearbeiter davon ausgeht, dass Halter und Fahrer übereinstimmen, bekommt der Halter einen schriftlichen Anhörungsbogen. Mit diesem Fragebogen können Sie die Tempo-Überschreitung zugeben und dann auf den Bußgeldbescheid mit der Strafe warten.
Ab wann droht eine Strafe?
Die Art und Höhe der Strafe richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und ob sie innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde. Bis 20 km/h gibt es ein Verwarngeld. Darüber drohen Bußgelder, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und Fahrverbote. Das Punktesystem soll laut Medienberichten bald reformiert werden.
Foto: dpaWenn Halter und Fahrer auf dem Foto nicht übereinstimmen können, weil sich zum Beispiel das Geschlecht eindeutig unterscheidet, bekommt der Halter einen Zeugen-Fragebogen. Er wird um Auskunft gebeten, wer gefahren ist. Man ist dazu verpflichtet, über seine eigene Person Auskunft zu geben, aber man muss niemanden belasten. Wenn der Halter keine Auskunft gibt, ermittelt die Polizei und vergleicht das Blitzer-Foto mit Passbildern der Verwandten auf dem Einwohner-Meldeamt.
Was Verkehrssünder, die geblitzt wurden, wissen sollten, lesen Sie in unserer Bildergalerie (oben).
Was ist eigentlich mit „Flensburg“ gemeint?
Mit diesem „Flensburg“, von dem häufig die Rede ist, ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Hauptsitz in der Ostseestadt gemeint, das das Verkehrszentralregister verwaltet. „Für jedes Verkehrsdelikt mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr gibt es einen Eintrag im Register“, erklärt KBA-Sprecher Stephan Immen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Punktzahl und Bußgeldhöhe – nach dem Motto: 80 Euro gleich 2 Punkte – besteht aber nicht. Wer zum Beispiel bei Nebel ohne Licht fährt, zahlt 40 Euro und bekommt 3 Punkte. Wer sich dagegen nicht an die Kindersitzpflicht hält, muss ebenfalls 40 Euro bezahlen, erhält aber nur 1 Punkt.
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