Stress, Sprachbarriere, fremde Gesetze - ein Autounfall in den Ferien ist für viele eine Horrorvorstellung. Nicht völlig zu Unrecht: Selbst für Urlauber, die den Crash nicht selber verursacht haben, kann es schwierig werden, im Ausland Recht und damit Geld zu bekommen.
Doch auf den Fall des Fälle kann man sich vorbereiten. Und innerhalb der Europäischen Union ist das Szenario nicht mehr ganz so düster: „Da gab es einige Reformen, die zumindest für eine zügigere Abwicklung von Schadensfällen gesorgt haben“, sagt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE).
Grüne Karte hilft
Die grüne Versicherungskarte dient im Ausland als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung. Sie bezieht sich allerdings nicht auf den Fahrer, sondern auf das Auto. Wer mit einem anderen Auto in Urlaub fährt, ist eventuell nicht geschützt.
Foto: AmpnetBianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) rät, bei Auslandsreisen mit dem Auto unbedingt die Grüne Versicherungskarte dabei zu haben. Bei Unfällen vereinfacht das Dokument die Schadensregulierung. Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausgestellt und dient als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung. Innerhalb der EU reicht zwar auch das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. In einigen Ländern hat sich das allerdings noch nicht herumgesprochen.
Bei der späteren Schadensregulierung warnt Verkehrsrechtler Lempp davor, deutsches Rechtsverständnis einfach auf das Urlaubsland zu übertragen: „Das Versicherungsrecht in anderen Ländern fällt anders als bei uns oft deutlich zu Ungunsten des Unfallopfers aus.“ In Frankreich übernehme die Versicherung des Verursachers zum Beispiel keine Anwalts- oder Sachverständigenkosten – auch nicht die des Geschädigten.
„Grundsätzlich gilt immer die Rechtsprechung des Landes, in dem der Unfall passiert", erklärt Lempp. Einzige Ausnahme: Stoßen zum Beispiel in Italien oder Holland zwei Autofahrer aus Deutschland zusammen, können sie die Schadensregulierung nach deutschem Recht abhandeln. Für alle anderen gelten die Regeln vor Ort. (dpa, qui)