Notorische Verkehrssünder werden härter bestraft, bei gelegentlichen Verstößen und bei Bagatellfällen wird mehr Milde gezeigt – auf diesen Nenner lässt sich das reformierte Punktesystem für die Verkehrssünderdatei bringen, das Verkehrsminister Peter Ramsauer am Dienstag offiziell vorgestellt hat. Das neue „Fahreignungsregister“ (FAER) ist nach den Worten des CSU-Politikers einfacher, gerechter und transparenter. Es soll bereits Anfang 2013 eingeführt werden. Im folgenden die wichtigsten Details:
Punkte: Für Verkehrsverstöße gibt es künftig je nach Schwere nur noch einen oder zwei Punkte. Bisher waren bis zu sieben Punkte möglich. Ein Punkt wird bei Ordnungswidrigkeiten eingetragen (zum Beispiel Handy am Steuer), derzeit gelten für derartige Verstöße bis zu zwei Punkte.
Für Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot (Beispiel: innerorts ab 31 km/h zu schnell) sind künftig zwei Punkte fällig, hierfür gibt es bisher drei oder vier Punkte. Straftaten (zum Beispiel Fahrerflucht) werden künftig ebenfalls mit zwei Punkten bewertet, heute sind bis zu sieben Punkte möglich. Verstöße, die nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun haben, sollen nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Dazu gehören zum Beispiel das Fahren ohne Kennzeichen oder das unerlaubte Einfahren in Umweltzonen.
Ab wann droht eine Strafe?
Die Art und Höhe der Strafe richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und ob sie innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde. Bis 20 km/h gibt es ein Verwarngeld. Darüber drohen Bußgelder, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und Fahrverbote. Das Punktesystem soll laut Medienberichten bald reformiert werden.
Foto: dpaRegister: Wie bisher werden die Punkte erfasst. Ramsauer nennt das neue System „Punkte-Tacho“: Bei ein bis drei Punkten (Grün) wird der Fahrer vorgemerkt. Bei vier bis fünf Punkten (Gelb) gibt es eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten (Rot) eine Verwarnung und die Pflicht zur Teilnahme an einem Seminar. Ab acht Punkten (Schwarz) wird der Führerschein entzogen. Bisher galten 18 Punkte. Wird die Nachschulung nicht absolviert, dann wird der Führerschein ebenfalls entzogen. Die bisher bestehende Möglichkeit, bis zu sechs Punkte durch die Teilnahme an Verkehrskursen wieder abzubauen, entfällt.
Tilgungsfristen: Grundsätzlich verfallen die Punkte später als bisher: Bei Ordnungswidrigkeiten steigt die Frist von zwei auf zweieinhalb Jahre. Bei Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot werden die Punkte nicht nach zwei, sondern erst nach fünf Jahren gelöscht. Bei Straftaten gelten zehn Jahre, bisher waren fünf Jahre möglich. Aber es gibt eine entscheidende Erleichterung: Während bisher jeder neue Verstoß die Tilgungsfrist aller schon erfassten Taten neu beginnen lässt, laufen die Fristen künftig für jeden Fall extra.
Was ist eigentlich mit „Flensburg“ gemeint?
Mit diesem „Flensburg“, von dem häufig die Rede ist, ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Hauptsitz in der Ostseestadt gemeint, das das Verkehrszentralregister verwaltet. „Für jedes Verkehrsdelikt mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr gibt es einen Eintrag im Register“, erklärt KBA-Sprecher Stephan Immen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Punktzahl und Bußgeldhöhe – nach dem Motto: 80 Euro gleich 2 Punkte – besteht aber nicht. Wer zum Beispiel bei Nebel ohne Licht fährt, zahlt 40 Euro und bekommt 3 Punkte. Wer sich dagegen nicht an die Kindersitzpflicht hält, muss ebenfalls 40 Euro bezahlen, erhält aber nur 1 Punkt.
Foto: dpaWirkung: Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass jährlich etwa 500 Autofahrern mehr als bisher die Fahrerlaubnis abgenommen wird. Bisher sind es 5 000 bei 52 Millionen Führerscheininhabern. Die Zahl der Autofahrer, die in Flensburg mit Punkten registriert sind, soll um etwa eine Million auf dann 10,7 Millionen sinken.
Umstellung: Die aktuell in Flensburg registrierten Punkte werden nach dem obenstehenden Schema umgerechnet. Die zum Stichtag geltenden (Rest-)Fristen für ihren Verfall laufen weiter. Erst nach fünf Jahren werden alle Alt-Punkte gelöscht.