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Ärzte-Streit in Bad Homburg: Klinik scheitert mit Klage

Der Streit zwischen der Hochtaunusklinik und einer kardiologischen Gemeinschaftspraxis in Bad Homburg in nach vier Jahren geklärt. Das Ende der Kooperation beschert der Klinik auch einen finanziellen Verlust.

Christian Albrecht ist einer der beklagten Herz-Mediziner.  Foto: Renate Hoyer

Es ist genau zwei Wochen her, dass die Grundsteinlegung für den neuen Klinikbau mit vielen offiziellen Reden gefeiert wurde. Mehrfach hatten dabei Landrat Ulrich Krebs (CDU) und Klinikgeschäftsführerin Julia Hefty betont, wie wichtig es für das wirtschaftliche Gelingen des ambitionierten Projektes sei, dass die niedergelassenen Ärzte des Hochtaunuskreises ihre Patienten zur stationären Behandlung auch hier einweisen.

Gerade drei Tage vor der Grundsteinlegung hat das Oberlandesgericht Frankfurt abschließend in einer Klage geurteilt, die die Hochtaunuskliniken vor vier Jahren gegen drei niedergelassene Ärzte aus Bad Homburg angestrengt hatten. Worum ging es? Wie die FR im März 2007 berichtet hatte, wollte die Klinik ihr Herzzentrum unter Chefarzt Hans Hölschermann weiter ausbauen und war zu diesem Zweck eine Kooperation mit der kardiologischen Praxis von Christian Albrecht, Martin Hüttemann und Matthias Rau eingegangen.

Diese sollten im damals erweiterten Herzkatheter-Labor der Klinik selbstständig Untersuchungen durchführen können. Die Gemeinschaftspraxis wollte so rund 500 bis 1.000 Patienten jährlich in Kooperation mit der Klinik versorgen, die zuvor nach Frankfurt geschickt worden waren. Alle Beteiligten freuten sich darüber in einer Pressekonferenz.

Doch nicht einmal ein Jahr später war es aus mit der Freude: Die Ärzte kündigten die Kooperation fristlos auf. Waren damals noch diplomatisch „Abstimmungsschwierigkeiten bei den Zuständigkeiten“ als Grund für die Aufkündigung der Zusammenarbeit genannt worden, so wurden jetzt vor Gericht ganz konkrete Fälle genannt: Anweisungen der Ärzte wurden vom Pflegepersonal nicht umgesetzt. Das führte dazu, das teilweise Patienten wichtige blutverdünnende Medikamente nach bestimmten Eingriffen nicht bekamen. Vor einem Patienten, der gerade einen Herzkatheter gelegt bekam, hat der Chefarzt der Klinik mit dem behandelnden niedergelassenen Arzt eine heftige Diskussion darüber angefangen, ob dieser nun umgehend einen „Hut“ – gemeint war eine grüne OP-Haube – aufzusetzen habe oder nicht.

Zudem hatte der Chefarzt laut der in der schriftlichen Urteilsbegründung wiedergegebenen Aussage des Patienten gedroht, die Katheterbehandlung abzubrechen und die Strahlung abzustellen. Die Behandlung wurde daraufhin von dem behandelnden Arzt abgebrochen. Das Gericht wertete das Verhalten des Chefarztes als „Behinderung und Nötigung“, die eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ ausschließe. Der ältere Patient gab zu Protokoll, dass der Chefarzt „wie ein Feldwebel“ in der Tür gestanden habe. Er habe gehört, wie er die Schwestern anwies, den Strom abzustellen.

„Ich habe zunächst in einer Abmahnung auf die Missstände hingewiesen, aber es hat sich nichts geändert“, sagt Albrecht. Die letzten Vorfälle hätten dann von Seiten seiner Kollegen und ihm zu der fristlosen Aufkündigung der Zusammenarbeit geführt. Daraufhin hatte die Klinik auf Einhaltung des Vertrags für weitere sechs Monate beziehungsweise einen entsprechenden Schadensersatz geklagt. Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage im Juni 2010 abgewiesen, die Klinik war in Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht hat die Klage jetzt endgültig abgewiesen, ohne Zulassung einer weiteren Revision.

Alle Internisten im Praxisnetz des Hochtaunuskreises kooperieren nach Aussage Albrechts mit der kardiologischen Gemeinschaftspraxis, die alle zusammen 30.000 bis 40.000 Patienten pro Jahr in Bad Homburg, Usingen und Königstein behandeln. Im Frühjahr 2009 hatten die Kardiologen gemeinsam mit acht Internisten bei den Planungen für den Klinikneubau versucht, 250 Quadratmeter im neuen Haus zu bekommen, um dort gemeinsam Großgeräte wie Ultraschall, Kernspin und Katheter mitnutzen zu können. Das hätte der Klinik sicher einige neue Kunden beschert, denn viele Herzpatienten benötigen auch irgendwann einmal eine stationäre Behandlung. „Allein unsere Herz-Patienten hätten der Klinik zwei bis drei Millionen Euro eingebracht“, sagt Albrecht. Ein substanzieller Betrag, wie er meint, zur Reduktion des hohen Klinikdefizits. Seit mehr als einem Jahrzehnt kooperiert seine Praxis so mit dem Frankfurter Rot-Kreuz-Krankenhaus, dort funktioniere die Zusammenarbeit „wunderbar“.

Räume in dem geplanten Ärztehaus auf dem neuen Klinikgelände werden die Bad Homburger Ärzte sicher nicht mehr bekommen. „Es macht für uns wenig Sinn zu kooperieren, wenn die Kooperation gescheitert ist“, sagt Klinikgeschäftsführerin Julia Hefty. In anderen Bereichen habe die Klinik bereits erfolgreiche Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten bewiesen. Insgesamt bestünden unterschiedlich ausgeprägte Kooperationen mit 42 Ärzten. Drei niedergelassene Neurochirurgen arbeiteten beispielsweise jeweils 13 Stunden pro Woche in Teilzeitanstellung in der Klinik, um dort ihre Praxispatienten etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls zu operieren.

Zu dem Urteil insgesamt wollte sich Hefty gestern nicht äußern, weil sie es noch nicht gelesen habe. Der Vorfall, bei dem der Patient während des Katheters die Drohung mitanhören musste, gleich werde der Strom abgestellt, wenn der behandelnde Arzt keine Haube aufsetze, findet sie bedauerlich. Es sei aber „unumgänglich, dass auch niedergelassene Ärzte sich an die Hygienebedingungen im Krankenhaus halten müssen“.

Autor:  Martina Propson-Hauck
Datum:  10 | 2 | 2012
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