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Bad Homburg: Richis Tod bleibt ungesühnt

Die Wut ist groß. Tierschützer fordern eine Strafe für den Jäger, in dessen Falle der Hund Richi starb. Doch die Staatsanwaltschaft will davon nichts wissen. Von Meike Kolodziejczyk

150 Menschen versammeln sich am Sonntag in Bad Homburg, um gegen den Tod des Hundes Richi zu demonstrieren.
150 Menschen versammeln sich am Sonntag in Bad Homburg, um gegen den Tod des Hundes Richi zu demonstrieren.
Foto: FR/Oeser

Sie sind empört, wütend, traurig. Rufe wie "elender Hundemörder" oder "Strafe für diese Grausamkeit" schallen über die Straße, dazu schrillen Trillerpfeifen - zum Leidwesen der vielen Vierbeiner, die die Demonstranten mitgebracht haben vor das Haus des Jägers. Dort, wo Anfang des Jahres Richi, der Rhodesian-Ridgeback-Rüde der Nachbarsfamilie in einer Schnappfalle krepierte. Mehr als 100 Menschen aus der Region sind am Sonntagabend dem Aufruf des Tierschutzvereins Bad Homburg gefolgt, der von 150 Teilnehmern spricht. Sie schwingen Plakate und Schilder, "Verfahrenseinstellung, nein danke" steht darauf oder "Staatsanwaltschaft glaubt Jägerlatein".

Der Zorn richtet sich nämlich nicht nur gegen den Weidmann, sondern auch gegen die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die das Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei bereits Mitte Juni eingestellt hat. Einen Monat später erst, laut Poststempel am 16. Juli, erhielt Hundehalter Frank Kullmann den Bescheid. "Ich war geschockt", sagt Kullmann, der kaum Worte für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft findet. Erst recht machen ihn Tat und Verhalten des Nachbarn sprachlos, der sich nie persönlich bei ihm entschuldigt habe, "nur schriftlich über seinen Anwalt". Über ihn habe der Jäger auch "Schadensersatz" angeboten. "Aber das macht Richi auch nicht mehr lebendig."

Der Fall Richi

Am 30. Januar 2009 verschwand der Rüde Richi vom Grundstück eines 63-jährigen Jägers, nachdem er dort in eine Schnappfalle geraten war. Der Jäger leugnete zunächst, etwas mit Tod und Verbleib des Tieres zu tun zu haben, bis er sich in Widersprüche verstrickte.

Am 15. Juni stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Ermittlungsverfahren ein, obwohl "an der Schilderung des Tatgeschehens durch den Beschuldigten (...) gewisse Zweifel" bestehen, heißt es im Beschlussschreiben. Bis heute sind weder Richis Leiche noch die Falle wieder aufgetaucht.

Schon gar nicht klärt es die ganze dubiose Geschichte um Tod und Verbleib des Hundes auf, der am 30. Januar verschwand. Kullmann selbst hatte an diesem Tag noch gesehen, wie das damals zehn Monate alte Tier auf dem Nachbargrundstück mit dem Kopf in einer Falle steckte. Er suchte eilends Werkzeug, doch als er Richi befreien wollte, war der Hund weg, ebenso wie der 63-jährige Jäger, der sich aus dem Staub machte, bevor die Polizei eintraf. Irgendwann kehrte er zurück , mit frisch geschrubbtem Auto und ohne blassen Schimmer, was mit Richi passiert war. Dass in seiner Garage überall Blutspritzer klebten, begründete er mit einem Wildunfall und dessen "Verarbeitung".

Erst als ein Tierarzt per DNA-Analyse Richis Blut nachwies, gab der Jäger zu, dass der Hund in eine Waschbärenfalle getappt sei, die er in seiner Garage drapiert hatte - angeblich, um sie zu testen. Den Kadaver habe er dann samt Falle einen Abhang in seinem Jagdrevier hinuntergeworfen, am nächsten Tag aber sei beides fort gewesen. "Lügenmärchen von hinten bis vorne", schimpft Friedrich Hoffmann vom Bad Homburger Tierschutzverein. Dessen Vorsitzende Inge Dernbach kann es zudem nicht fassen, dass ein erfahrener, in der Ausbildung tätiger Jäger derart dilettantisch vorgehe, besonders was die Falle in der geöffneten Garage betreffe - die Zeugen zufolge zunächst im Garten stand. "Da hätte ja auch ein Kind hineingeraten können." Dass so etwas ungestraft bleibe, sei ein Skandal, viele Fragen seien noch offen. Das sehen die Demonstranten ebenso, von denen manche sicher sind, dass der Jäger Richi absichtlich in die Falle lockte. Doch genau dessen konnte er nicht überführt werden.

Kein Vorsatz nachweisbar

Letztlich habe er nicht bestritten, dass der Rüde in seiner Garage verendete, "aber wir konnten ihm keinen Vorsatz nachweisen", erläutert Doris Möller-Scheu, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Der aber wäre gemäß Tierschutzgesetz Voraussetzung, um den Jäger wegen Quälerei vor Gericht zu bringen. Dass er mehrfach log, sei sogar legitim. "Wer etwas angestellt hat, muss sich selbst nicht belasten und darf verdecken, vertuschen und lügen", sagt Möller-Scheu. Ohne Beweise kein Prozess. "Im Zweifel für den Angeklagten." Der Fall liege nun beim Ordnungsamt, eine Strafe für fahrlässiges, ordnungswidriges Handeln könnte dem Jäger noch blühen. Den Tierschützern ist das allerdings nicht genug. Sie planen weitere Protestaktionen.

Autor:  Meike Kolodziejczyk
Datum:  18 | 8 | 2009
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