Kein Prozesstag ohne Überraschung: Die wegen Veruntreuung angeklagte Ex-Mitarbeiterin des Bad Homburger Landratsamts behauptete gestern im Frankfurter Landgericht, nur auf Anweisung ihres damaligen Chefs gehandelt zu haben. Auch ihr Mann hatte eine Neuigkeit in petto: Er habe noch ein Guthaben beim Kreis, ließ der 46-jährige Pensionär wissen – er ist wegen Beihilfe angeklagt.
Die angeklagte Frau hatte etwa neun Monate bis zum Frühjahr 2010 beim Kreis als Ansprechpartnerin für Langzeitarbeitslose gearbeitet. In dieser Zeit soll sie etwa eine halbe Million Euro auf die Seite geschafft haben. Unter anderem soll sie Rechnungen von ihren Scheinfirmen ausgestellt und diese überwiesen haben. Ihr Mann soll ihr zum Teil geholfen haben. Doch das sehen die beiden ganz anders.
Der Prozess begann bereits im November. Zunächst wollte die 48-Jährige verhandlungsunfähig sein. Dem Psychiater, der das Gegenteil sagte, empfahl sie, „den Beruf zu wechseln“. Später legte sie immer neue Dokumente vor, die ihre Unschuld beweisen sollten. In der gestrigen Verhandlung verwies die Frau auf eine E-Mail ihres damaligen Chefs und ein internes Papier des Landratsamts. Es soll laut Verteidiger beweisen, dass seine Mandantin nur auf Anweisung ihres damaligen Chefs gehandelt habe. Dieser habe sie per E-Mail angewiesen, möglichst viele Leistungen schon 2009 abzurechnen – auch wenn sie erst im nächsten Jahr erfolgten. Daraufhin habe sie für ihre Firmen die Rechnungen geschrieben.
Der Staatsanwalt, der alle Beweisanträge ablehnte, machte seine Meinung deutlich: „In der Mail steht nicht die Weisung, sich die Taschen zu füllen!“ Die 48-Jährige, brach bei seinem Statement in Tränen aus, schrie „Verflucht noch mal. Ich lasse mich nicht verhöhnen.“
Die Frau hatte nach ihrer Verhaftung im Frühjahr 2010 die Veruntreuung zugegeben und sogar ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Nun will sie, dass dies nicht verwertet werden darf. Sie sei damals von der Staatsanwaltschaft enorm unter Druck gesetzt worden, behauptet sie.
Die Richter wollen nun beraten, welche Beweisanträge sie zulassen und ob der damalige Chef der Angeklagten noch einmal als Zeuge vernommen werden soll. Die Verteidigung beantragte die Zeugenvernehmung von Landrat Ulrich Krebs (CDU) und Sozialdezernenten Wolfgang Müsse (FDP).Der nächste Termin ist am Freitag, 2. März, ab 9.15 Uhr.

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