Zu den beschriebenen Schlüssen und Eindrücken kann man nur dann kommen, wenn man lediglich ein einziges Mal in einen mehr als ein Jahr lang dauernden Strafprozess kurz hineinblickt. Das Gericht hat sich bisher in beispielhafter Geduld und mit unerwartet großem Einfühlungsvermögen um die Interessen von Nebenkläger Michael Buback bemüht. Das Ablehnen von Anträgen kann auch erfolgen, weil das Gericht die damit bewirkte Tatsachenfeststellung als wahr unterstellt. Offenbar sind die Schüler vor dem Besuch der Verhandlung nicht ausreichend über die Grundlagen eines Strafprozesses informiert worden.
Die von Nebenkläger Buback betriebene Medienschelte ist objektiv unbegründet. Den Nebenklägern werden auf Staatskosten Anwälte beigeordnet. Buback erhält einen eigenen Blog kostenlos von einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt (3Sat), in dem er den gesamten Prozessverlauf subjektiv darstellen darf. Zusätzlich ein Videotagebuch, das ebenfalls völlig einseitig aus der Sicht Bubacks den Prozessverlauf darstellt. Das ist einzigartig in der deutschen Justiz- und Mediengeschichte. Bei ihrer Stippvisite ist den Schülern offenbar nicht aufgefallen, dass es neben Michael Buback weitere Nebenkläger gibt, darunter Horst Buback, der Bruder des ermordeten Generalbundesanwalts. Dieser Hinterbliebene eines RAF-Mordopfers wird hervorragend durch einen Rechtsanwalt vertreten. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich habe den gesamten Prozessverlauf verfolgt. Viele von Michael Buback präsentierten Zeugen für seine Thesen, denen ich vor Beginn des Verfahrens absolut vertraut hatte, erschienen mir als sehr unglaubwürdig.
Ein Eindruck hat sich bei mir verstärkt: Der Staat hat etwas zu verbergen, Geheimdienste sind wohl nicht nur in das diesem Prozess zugrundeliegende RAF-Verbrechen wie auch immer verstrickt. Ulf Stuberger, Marxzell

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