"Das kann ich einfach nicht glauben. So was ist doch nicht rechtskräftig“, ruft die aufgebrachte Richterin. „Sie verstehen das einfach nicht. In der Türkei ist halt vieles anders als in Deutschland“, entgegnet ihr der Angeklagte.
Die Stimmung im Saal des Amtsgerichts ist aufgeheizt. Dolmetscher und Richterin sprechen wild durcheinander. Der Staatsanwalt ist mit dem Verlauf des Geschehens überfordert: „Ich hab hier jetzt völlig die Orientierung verloren.“
Der Angeklagte, ein 49-jähriger Familienvater, war im Jahr 2000 vom Bosporus nach Bad Homburg ausgewandert. Er wollte sich hier eine neue Existenz aufbauen und ein Feinkostgeschäft eröffnen. Doch bereits 2003 ging der Laden pleite und der Familienvater beantragte Sozialhilfe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im türkischen Düzce geborenen Mann nun Betrug vor: „Der Angeklagte hat im Zeitraum von Mitte 2005 bis Sommer 2007 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt. Er gab jedoch nicht den Besitz einer türkischen Immobilie im Wert von 50000 Euro an. Der Leistungsanspruch war daher nicht gegeben.“ Aufgrund des vermeintlichen Betruges sei der Sozialbehörde des Hochtaunuskreises ein Schaden von etwa 24000 Euro entstanden.
Doch im Bad Homburger Amtsgericht prallen an diesem Tag verschiedene Welten aufeinander. „Ich habe für meine Existenzgründung Schulden gemacht. Als ich pleiteging, musste ich die irgendwie zurückzahlen“, lässt der Angeklagte über seinen Dolmetscher mitteilen. Er habe seine türkische Immobilie deshalb bereits 2004 an seinen Schwager verkaufen müssen. Per Handschlag und selbst geschriebenem Vertrag. Zum vermeintlichen Tatzeitraum habe er somit kein Eigentum mehr besessen. „Wir brauchten für den Vertrag keinen Notar. Wir haben das persönlich miteinander geregelt“, wendet sich der Angeklagte direkt an die Richterin. Mit hochrotem Kopf sitzt er auf seinem Stuhl. Was habe er denn bitte bei dem Geschäft falsch gemacht?
„Meines Erachtens liegen einfach keine handfesten Beweise für einen Verkauf der Immobilie vor. Aber der Sache werden wir auf den Grund gehen“, verkündet die Richterin am Ende der Verhandlung. Eine Nachfrage beim türkischen Grundbuchamt soll nun Aufklärung bringen.

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