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Hochtaunuskreis: Ausraster nach Hartz-IV-Schikane

Monatelang kein Geld, Strom abgeklemmt und der Vermieter spricht von Zwangsräumung. Da kann mal schon mal ausrasten - und verurteilt werden. Von Klaus Nissen

Justitia, Göttin der Gerechtigkeit.
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit.
Foto: ddp

Wer Hartz IV bezieht, ist verdächtig. Nennen wir ihn Thomas Müller. Er könnte irgendwo arbeiten und im Hochtaunus trotzdem Sozialhilfe kassieren. Deshalb fragt das Sozialamt bundesweit ab, ob irgendwo ein Thomas Müller mit dem entsprechenden Geburtsdatum in Arbeit steht.

Der Mann mit dem Allerweltsnamen hat Pech. Obwohl er keinen Job hat, spuckt der Computer drei Arbeitsverhältnisse von Leuten seines Namens und Geburtsdatums aus. Er bekomme deshalb keine Leistungen mehr, bescheidet das Sozialamt dem 31-jährigen Familienvater aus Usingen im Herbst 2009. Zunächst sei zu prüfen, ob ein Sozialbetrug vorliegt. Dieter Werner vom Erwerbslosentreff Hochtaunus: "Es ist hier übliche Praxis, dass beim geringsten Verdacht Sozialleistungen auf null gesetzt werden."

Zwei Monate lang halten Thomas Müller, seine Frau Simone (Name ebenfalls geändert) und die zwei und vier Jahre alten Kinder ohne das Geld vom Sozialamt durch. Dann schaltet die Süwag den Strom ab. Und die Vermieterin redet von Zwangsräumung. Am 23. November platzt Simone Müller der Kragen. Die temperamentvolle 24-Jährige ruft beim Sozialamt an und fordert Geld. "Sie sagten mir, ich bekomme kein Geld für die Miete. Wir seien für drei Monate komplett gesperrt. Ich musste bei der Caritas um Geld fürs Essen betteln." Sie habe auf die drohende Zwangsräumung hingewiesen, so Simone Müller. "Dann gehen Sie eben in ein Obdachlosenheim", habe der Sachbearbeiter geantwortet.

Angeblich nicht reagiert

Strittig sei nur ein kleiner Betrag gewesen, sagt Pamela Ruppert im Namen des Sozialamts zur FR. Die Familie habe noch anderes Einkommen. Man habe ihr die Sozialhilfe wegen "fehlender Mitwirkung" nach Paragraph 66 des Sozialgesetzbuches gesperrt, weil Thomas Müller einen Monat lang nicht auf den Vorwurf reagiert habe, er sei an drei Arbeitsstellen gemeldet. Am 23. November schließlich sagt die Teamleiterin den Müllers Lebensmittelgutscheine zu. Die könne man am Nachmittag im Landratsamt abholen. "Leider wusste ich da nicht, dass der Drucker kaputt war. Deshalb konnten wir der Familie keine Gutscheine geben", erklärt die Teamleiterin am Donnerstag vor dem Homburger Amtsgericht.

Als Simone Müller dies nachmittags im Sozialamt erfährt, rastet sie aus. Mit dem Arm fegt sie den Schreibtisch des Sachbearbeiters leer. Die Teamleiterin bekommt mit dem Ellbogen zwei Stöße ins Gesicht. Die restlichen Amtspersonen werden mit Schimpfwörtern bedacht. Beim Hinausgehen tritt Simone Müller gegen den Mülleimer.

Für ihren Ausraster wird Simone Müller zu 560 Euro Geldstrafe verurteilt. Auch die Prozesskosten muss sie zahlen. Geld, das sie wohl nicht hat.

Autor:  Klaus Nissen
Datum:  9 | 7 | 2010
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