Jugendkriminalität ist und bleibt ein Thema - auch im Hochtaunuskreis. Im Gegensatz zu erwachsenen Straftätern kommt bei Jugendlichen auch der Kreis mit ins Spiel. Dort kümmern sich Jugendgerichtshelfer um die jungen Menschen.
Ein einfacher Job ist das nicht. "Sie müssen schon einiges wegstecken", sagt Heinz Rahn, Leiter der Sozialen Dienste des Hochtaunuskreises. Vier Jugendgerichtshelfer arbeiten dort. Sie sind für Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren zuständig, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Sie sprechen mit ihnen und deren Eltern über ihren Lebensweg, ihre Pläne - und auch über die Tat. "Wichtig ist, wie der Jugendliche damit umgeht. Steht er zu seiner Tat? Macht er eine Show draus? Oder zeigt er Reue?", erklärt Rahn. Einsicht und Reue seien nicht immer an der Tagesordnung - manch einer halte sich für einen Helden, weil er mit sechs anderen einen einzelnen Jungen verprügelt habe. Die Einsicht in die eigene Schuld falle da schwer.
Laut Kriminalstatistik galten im Jahr 2009 fast 500 Jugendliche und 462 Heranwachsende als Tatverdächtige. Insgesamt hat sich die Zahl im Vergleich zu 2008 nicht geändert: Bei den Heranwachsenden ist die Fallzahl um 52 gestiegen und bei den Jugendlichen um dieselbe Zahl gesunken. Die meisten hatten wegen Körperverletzung oder Straßenkriminalität Ärger mit der Polizei.
Nach Meinung von Rahn spielt der Alkohol seit etwa fünf Jahren eine immer größere Rolle bei den Straftaten. "Das hat mit dem Flatrate-Trinken und den Alkopops angefangen", sagt er.
Jugendkriminalität geht durch alle Bevölkerungsschichten; der Schwerpunkt liegt in den Familien mit wenig Geld und Perspektiven. "Die Ursache ist oft in der Familie", sagt Rahn. Zum Beispiel, wenn Eltern nicht in der Lage seien, die Kinder zu erziehen, oder gar kein Interesse daran hätten. Auch Gewalt in der Familie spiele oft eine Rolle, wenn der Nachwuchs selbst gewalttätig werde.
Die meisten Eltern reagieren entsetzt und hilflos, wenn sie von den Taten ihres Kindes erfahren. Manche versuchen allerdings, das Tun ihres Sohns oder ihrer Tochter zu bagatellisieren. War ihr Kind bei der Tat jünger als 14 Jahre, ist es nicht strafmündig. Dann kommen die Eltern in die Verantwortung; es folgen Erziehungsgespräche mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst. "Wenn Kinder in diesem Alter auffällig werden, stimmt was nicht im Elternhaus", sagt Rahn. Es gibt bereits Zwölf- und 13-Jährige, die etwa mit Erpressung oder Prügeleien auf dem Schulhof auffallen. Sie sind allerdings die Ausnahme.
Der "Tatort Schule" ist ebenfalls ein Thema in der aktuellen Kriminalitätsstatistik des Hochtaunuskreises. Hier sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr deutlich um über ein Drittel auf 301 Fälle gestiegen. Die mit Abstand meisten Anzeigen gab es wegen Diebstahls.
Eine männliche Domäne
Unabhängig von der Schule sind in der gesamten Kriminalitätsstatistik etwa zwei Drittel aller jugendlichen Täter im Hochtaunuskreis Deutsche, zum Teil mit Migrationshintergrund. Die Kriminalität ist immer noch eine Männerdomäne, die Zahl der straffälligen Mädchen und jungen Frauen steigt jedoch.
Egal, ob Mann oder Frau: Bei jugendlichen Ersttätern werden die Verfahren meistens eingestellt - vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um gravierende Straftaten. Der Jugendliche wird zum Beispiel vom Richter ermahnt, muss vielleicht Arbeitsstunden leisten oder an Seminaren zum Thema Alkohol oder Gewalt teilnehmen. "Das ist ein Warnschuss, und viele Jugendliche kriegen dann auch die Kurve", sagt Rahn. Wichtig sei allerdings, dass seitens der Justiz schnell reagiert werde.
Die Jugendgerichtshelfer sind bei der Gerichtsverhandlung dabei, erzählen über ihre Gespräche und ihren Eindruck vom Jugendlichen. Außerdem geben sie Empfehlungen über eine mögliche Strafe. Auch nach der Verurteilung kümmern sie sich noch weiter um die jungen Menschen und achten zum Beispiel darauf, wie es in ihrer Ausbildung weitergeht.

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