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Klage gegen Satelliten-Fotos: Jurist ohne Chance gegen Google

Der Oberurseler Rechtsanwalt Jürgen Ronimi möchte Google verklagen, weil die Firma ein Satellitenbild seines Grundstücks im Netz zeigt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt spielt aber nicht mit.

Gegen Google: der Oberurseler Rechtsanwalt Jürgen Ronimi.
Gegen Google: der Oberurseler Rechtsanwalt Jürgen Ronimi.
Foto: Renate Hoyer

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wird kein Ermittlungsverfahren gegen Google Deutschland einleiten. "Aus der Strafanzeige ergeben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat", heißt es in der Ablehnungsbegründung der Staatsanwaltschaft.

Der Oberurseler Rechtsanwalt Jürgen Ronimi hatte Ende Januar Strafanzeige gegen den Internet-Suchmaschinenbetreiber eingereicht, weil dieser unter Google Earth ein Satellitenbild zeigt, auf dem sein Grundstück in Oberursel detailreich zu erkennen ist. Ronimi sieht damit den Persönlichkeitsschutz verletzt. Außerdem werde so Einbrechern das "Ausbaldowern" erleichtert. Ronimi verlangt eine Unkenntlichmachung seines Besitzes oder zumindest eine weniger genaue Darstellung der Stadt Oberursel, wie es Google auch dem Nachbarort Kronberg mutmaßlich zugestehe.

Zwar sei ein Eingriff in die Privatsphäre grundsätzlich nicht ausgeschlossen, begründete die Anklagebehörde ihre Ablehnung. Dazu müssten jedoch Personen auf den Fotos erkennbar sein. Dies ist bei den Bildern von Google Earth nicht der Fall. Es sei auch kein Straftatbestand des Hausfriedensbruchs gegeben, der ein körperliches Eindringen in einen räumlichen Schutzbereich voraussetze.

Außerdem stellt sich für die Staatsanwaltschaft die Frage, ob die deutsche Gerichtsbarkeit für den Fall zuständig ist. Der Stammsitz von Google liegt in den USA. Der Status von Google Deutschland ist für die Anklage unklar: Handelt es sich um eine Niederlassung oder lediglich um einen "administrativen Ansprechpartner"? Unter anderem aus dieser Unsicherheit wurde - entgegen einer früheren Meldung - Ronimis Klage nicht nach Hamburg überwiesen, sondern von der Anklagebehörde in Frankfurt geprüft.

Ronimi musste bereits vom hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch erfahren, er kämpfe auf verlorenem Posten. Der Jurist hatte gehofft, den Rechtsprofessor als Mitstreiter ins Boot zu holen. Ronellenfitsch bezeichnete den Fall als interessant, Ronimis Argumentation habe ihn jedoch nicht überzeugt. Entgegen römischem Recht reiche das Eigentum nicht in den "Himmel und in die Hölle", antwortete er Ronimi.

"Es kann auch niemandem verwehrt werden, von einem Hügel mit einem Feldstecher ins Tal zu blicken", sagt Hessens oberster Datenschützer. In Bad Dürkheim sei ein Grundbesitzer bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um den Betrieb einer Personenseilbahn über seiner Immobilie zu verhindern. Vergeblich. Jürgen Ronimi will gegen die Klageabweisung nun Beschwerde einlegen.

Autor:  DETLEF SUNDERMANN
Datum:  19 | 3 | 2009
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