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Oberursel: Anleger klagen erfolgreich

Die Altenwohnanlage Stadtresidenz sollte für sie eine gute Geldanlage werden, doch die Bank klärte nicht über die Gefahr eines möglichen Totalverlustes auf. Deshalb soll die Sparda nun zahlen. Von Detlef Sundermann

Die Seniorenresidenz in der Lindenstraße.
Die Seniorenresidenz in der Lindenstraße.
Foto: Rolf Oeser

Das finanzielle Desaster der Altenwohnanlage Stadtresidenz Oberursel, die im Oktober 2007 Insolvenz anmelden musste und seit März einen neuen Betreiber hat, verursachte ein böses Erwachen bei vielen Geldanlegern. Doch wer in die Anlage 36 der Firma DG-Immobilien investierte, kann nun Hoffnung schöpfen, sein Geld doch wiederzusehen.

Im Oktober gab das Landgericht zwei Anlegern Recht, weil der Prospekt fehlerhaft ist (Aktenzeichen 2-20 O 370/08 und 2-20 O 371/08). Die Anleger seien nicht ausreichend auf das Risiko hingewiesen worden. So verschweige die Broschüre die Hintergründe, warum der Architekt und Ideengeber Andreas J. Zimmer nicht wie angekündigt als Pachtvermittlungs- und Pachtgarantiegeber fungierte. "Die Bonität des Pachtgaranten sei schließlich ein für die Anlageentscheidung erheblicher Gesichtspunkt", heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft.

Urteile nicht rechtskräftig

"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", sagt Petra Brockmann, Anwältin der Kanzlei. Die beklagte Partei habe Rechtsmittel eingelegt. Ähnlich verhält es sich in einem anderen Fall um die Anlage 36. Ein Hamburger Anleger zog vor das Landgericht der Hansestadt. Der Kläger hatte 1995 über die Sparda-Bank Anteile in Höhe von 50.000 Mark erworben.

Die Bank wie auch der Prospekt der DG-Immobilien klärten nicht über die Gefahr eines möglichen Totalverlustes auf, begründeten die Richter ihre Entscheidung (Az 309 O 320/08). Die Sparda soll nun rund 22.400 Euro und den entgangenen Gewinn in Höhe von 16.000 Euro an den Kläger zahlen. Auch in diesem Verfahren sind laut Brockmann, die den Anleger vertrat, von beklagter Seite Rechtsmittel eingelegt worden. Im Frankfurter und Hamburger Verfahren entscheidet nun das jeweilige Oberlandesgericht.

So oder so, für den Schaden wird die neue Betreiberin der Altenwohnanlage, die Taunus Residenz Oberursel GmbH, nicht büßen müssen. Laut dem ehemaligen Insolvenzverwalter Lason Gutsche arbeite das Unternehmen stabil. Eine "Renditeperle" für Anleger würde die Residenz für 180 vermögende Senioren auch jetzt nicht darstellen. Die einst prognonostizierte und offenbar auch annoncierte Pacht in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro im Jahr sei nach wie vor nicht zu erwirtschaften. Die Realität liege eher bei 50 Prozent des Betrags.

Die Vorgängergesellschaft, Stadtresidenz Oberursel, stellte im März 2008 die Pachtzahlung mit dem Hinweis ein, dass die Besitzerin nicht die Sanierung des 1997 fertiggestellten Hauses in Höhe von mehreren Millionen Euro übernehmen wolle. Die Baufirma hatte beim Einbau von Wasserleitungen geschlampt. Es soll laut Gutsche zu einem millionenschweren außergerichtlichen Vergleich gekommen sein. "Man hat nur nach einem Vorwand gesucht, um nicht zu zahlen", vermutet er. Der Betreiber habe sich verkalkuliert. Nach Gutsches Erfahrung sei es auch im Hochtaunus schwierig geworden, Altenwohnungen für die "oberen Zehntausend" zu vermieten.

Autor:  DETLEF SUNDERMANN
Datum:  27 | 11 | 2009
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