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Oberursel: Anwalt verklagt Google

David gegen Goliath im Taunus: Jürgen Ronimi kämpft gegen den Internetgiganten Google um seine Privatsphäre. Von Andreas Kraft

Google-Logo.
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Foto: ap

Schon im Oktober hat der Rechtsanwalt Jürgen Ronimi den Kampf aufgenommen. Er wird noch viel Kraft brauchen. Denn der Oberurseler hat sich den stärksten Gegner ausgesucht, den das Internet zu bieten hat: Den Suchmaschinen-Giganten Google. Die vor zehn Jahren gegründete Firma ist mittlerweile so dominant, dass die neue Chefin des US-Kartellamts, Christine A. Varney, bereits die Monopol-Stellung des Konzerns in Sachen Online-Werbung kritisiert hat.

Ronimi sorgt sich indes weniger um den freien Markt. Ihm geht es um seine Privatsphäre. Denn mit Google Earth kann die ganze Welt über das Internet jederzeit in Ronimis Garten schauen und auf demselben Weg fast jedes Grundstück der Welt betrachten. Als der Anwalt sein Anwesen im Netzt entdeckte, schrieb er an Google: Die Firma möge bitte sein Grundstück unkenntlich machen. Doch der Konzern wollte nicht.

Ronimi hat daher eine Strafanzeige aufgesetzt und sie Anfang Februar dem Hessischen Justizministerium geschickt. Von Wiesbaden ging der Brief nach Frankfurt. Gestern erklärte sich die Staatsanwaltschaft dort gegenüber der FR für nicht zuständig. Schließlich liege der Google-Deutschlandsitz in Hamburg, die Anzeige leite man daher an die Kollegen in der Hansestadt weiter. "Mir ist es letztlich egal, wo die Sache verhandelt wird", sagt Ronimi dazu.

Fraglich ist allerdings, ob die Hamburger Staatsanwaltschaft Ronimis Argumentation folgt und gegen Google ermittelt. Für den Anwalt ist der Fall allerdings klar: Google verstoße gegen deutsche Gesetze. Das US-Unternehmen spähe Daten aus und begehe Hausfriedensbruch. Im Internet könne jeder - vom neidischen Nachbarn bis zum Einbrecher - sein Grundstück auskundschaften, das er zur Straße hin extra vor neugierigen Blicken abgeschirmt habe.

Da Google mit 500 Millionen Dollar direkt an einem Satelliten beteiligt ist, der seit Oktober Luftaufnahmen liefert, fürchtet Ronimi zudem, dass die Bilder seines Gartens monatlich aktualisiert werden könnten - in detailgetreuer Auflösung. "Ich habe unter Juristen noch keine Stimme gehört", sagt Ronimi, "die eine Veröffentlichung von Luftbildern in dieser Schärfe rechtfertigen würde."

Google betont dagegen, das Geschäftsmodell sei vollkommen legal. Seit 1991 ist es in Deutschland schließlich erlaubt, Luftbilder zu machen, sie zu verkaufen und sie zu veröffentlichen. Daher könne man sich gegen Google wohl auch nicht wehren, meint Cornelia Gläßer. Die Professorin aus Halle ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformation (DGPF). Zudem sei der Handel mit Geodaten - also Luftbildern oder Straßenkarten - ein florierendes Geschäft.

Nicht nur deshalb ist sich Ronimi sicher, dass derzeit die Telefondrähte heiß laufen. "Dass in diesem Fall Einfluss genommen wird, ist klar", sagt er. "Skeptisch macht mich, dass die Grundstücke der Superreichen in Bad Homburg oder Kronberg kaum zu erkennen sind." Dann sollte das bei seinem Grundstück doch auch möglich sein. "Abspeisen lasse ich mich auf keinen Fall", sagt Ronimi. Jetzt heißt es warten, wie Hamburg den Fall aus Oberursel sieht.

Autor:  ANDREAS KRAFT
Datum:  24 | 2 | 2009
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