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Oberursel: Streit um Kampfhund-Steuer

Bürger fühlen sich bedroht - deshalb will der Oberurseler Magistrat den Haltern von Kampfhunden ans Portemonnaie. Doch das Parlament blockt ab. Von Jürgen Streicher

Mit einer Sondersteuer will der Oberurseler Magistrat Kampfhund-Besitzer belasten.
Mit einer Sondersteuer will der Oberurseler Magistrat Kampfhund-Besitzer belasten.
Foto: dpa

Eine höhere Steuer für sogenannte Kampfhunde ist erst einmal vom Tisch. Der Magistrat wollte die Abgabe auf 540 Euro pro Hund anheben, das Zehnfache dessen, was ein "normaler" Hund im Jahr kostet. Nach Einwänden aus den Fraktionen wurde die Vorlage jetzt zurückgezogen, eine Entscheidung vertagt.

Sie heißen Pitbull-Terrier, Staffordshire Terrier, American Bulldog oder Fila Brasiliero. Auch der Rottweiler gilt inzwischen als "Listenhund", aufgeführt in der Gruppe der potenziell gefährlichen Hunde. Zumindest sind sie in der "Gefahrenabwehrverordnung" als solche bezeichnet. Wie viele davon in Oberursel ausgeführt werden, ist nicht ganz klar, gemeldet im Ordnungsamt sind rund 1750 Hunde. Lediglich eine Handvoll sei bisher durch Bissattacken oder anderes aufgefallen, heißt es aus dem Rathaus.

Gefahrenabwehr

Als gefährlich gelten Hunde, die durch Zucht, Haltung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf- und Angriffslust besitzen.

Hundehalter müssen für solche Hunde ab dem 15. Lebensmonat eine Wesensprüfung nachweisen. Die Standards dafür werden vom Regierungspräsidium Darmstadt und dem Verband für das Deutsche Hundewesen festgelegt. (jüs)

Die erhebliche Anhebung der Hundesteuer für potenziell gefährliche oder auffällig gewordene Tiere hatte Stadtkämmerer Josef Gab (CDU) mit einer Häufung von Klagen von Bürgern über "zum Teil massive Angriffe" begründet. OBG-Fraktionssprecher Christoph Müllerleile führte im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag ein Beispiel an, bei dem ein Mitglied der Oberurseler Bürgergemeinschaft von einem Rottweiler "fast zum Krüppel gebissen wurde". Im Klageverfahren gegen den Hundehalter wurde dem Opfer eine Mitschuld attestiert, weil es sich im Kampf zweier Hunde dazwischen geworfen habe.

"Wir können keine Einzelvorfälle verhindern", sagte Christoph Fink (Die Grünen), eine Steuererhöhung sei das falsche Mittel. Zudem sei die geplante Erhöhung "extrem schlecht begründet". Die Hundesteuer sei eine Lenkungssteuer, die Hunde-Population sei aber in Oberursel nicht zu hoch. Und bei der Zahl der Vorfälle falle Oberursel auch nicht aus dem Rahmen.

Im vergangenen Jahr seien drei Hunde auffällig geworden, schwere Vorfälle mit Verletzten seien nicht aktenkundig. Zurzeit müssen Hundehalter für den Ersthund 54 Euro pro Jahr zahlen, ein Zweithund kostet 78 Euro, jedes weitere Exemplar 96 Euro. Der zehnfache Steuersatz für Kampfhundehalter sei unangemessen hoch, argumentierten OBG und SPD. Nach erfolgreichem Wesenstest und Begleithundprüfung reiche der sechsfache Steuersatz aus, wollte die OBG vermitteln. Die SPD sprach sich bei erfolgreichen Tests und Prüfungen für den Normalsatz aus. Der Wesenstest sei von hohen Anforderungen geprägt, "wer das macht, hat auch viel Geld ausgegeben", so Fraktionschef Eggert Winter.

Von der Steuer befreit sind Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Eine Steuerermäßigung wird für "Gebrauchshunde" gewährt, etwa Sanitäts- und Wachhunde.

Autor:  Jürgen Streicher
Datum:  30 | 1 | 2010
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