Leo Peselmann, Inhaber der Baumschule in der Tannenwaldallee, trauert um seinen Hund Richi, auch wenn die Polizei bis gestern dessen Leiche noch gar nicht gefunden hat. Auch die beiden Schäferhunde, mit denen der erst ein Jahr junge Rhodesian Ridgeback sonst auf dem riesigen Gelände der Baumschule herumstreifte und diese bewachte, vermissen den Youngster.
Peselmann war am Freitag auf einer Gartenmesse in Essen als das Unglück geschah: Sein Schwiegersohn Frank Kullmann hörte den Hund plötzlich draußen wimmern. Er fand ihn mit dem Kopf in einem Tellereisen auf dem Grundstück des Nachbarn eingeklemmt. Angelockt hatte ihn offenbar ein Meisenknödel, der in der Fuchsfalle als Köder befestigt war.
Jaulen aus der Garage
Mit bloßen Händen konnte er das Tier nicht befreien. Also lief er zurück ins Haus, um Werkzeug zu besorgen. Dort alarmierte er auch den Nachbarn, zu dem die Familie immer ein freundschaftliches Verhältnis gepflegt hatte. Der versprach zu helfen. Doch als Kullmann wieder an der Hecke ankam durch die sich der Hund wohl gewühlt hatte, waren Hund und Falle verschwunden. Der Nachbar sagte, der Hund sei weggelaufen. Kullmann suchte die Umgebung vergeblich ab. Als er wieder zu Hause war, hörte er erneutes Jaulen, diesmal aus der Garage des Nachbarn. Der alarmierten Polizei bot sich in der Garage ein Bild des Schreckens: Alles war voll Blut. Doch Hund und Falle bleiben nach wie vor verschwunden.
"Der Beschuldigte macht keine Aussage", sagt Polizeisprecher Siegfried Schlott. Das Landekriminalamt ermittele jetzt erst einmal per DNA-Analyse, ob das Blut in der Garage mit dem des Hundes identisch sei. Die Ermittlungen würden sich sicher bis Ende der Woche hinziehen.
Geklärt werden muss jetzt, ob es sich um einen tragischen Unfall handelt und wohin die Hundeleiche verschwunden ist. Auch warum der verdächtigte Nachbar, ein Jäger und Jagdausbilder, eine seit vielen Jahren verbotene Falle ausgelegt hat, ist nicht geklärt. "Wir haben ihn oft gefragt, ob es ihn störe, wenn sie Hunde abends und nachts frei draußen rumlaufen, aber er hat das immer verneint", sagte Peselmann der FR.
Das Tierschutzgesetzt sieht eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft für Menschen vor, die ein Wirbeltier töten oder ihm Schmerz und Leid zufügen.

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