"Damit haben sich unsere schlimmsten Befürchtungen erfüllt", sagte Usingens Bürgermeister Steffen Wernard (CDU) als Reaktion auf die gestern vom hessischen Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) angekündigte Schließung des Amtsgerichts Usingen. Er bezeichnete die geplante Aufgabe des Gerichts mit allen Folgen als "landespolitischen Schildbürgerstreich". Die Landesregierung nehme keine Rücksicht auf eine "bürgernahe Gerichtsbarkeit".
Die Rechtspflege vor Ort werde durch die gewachsenen Strukturen mit den Ortsgerichten sichergestellt, erklärte Wernard. Kurze Wege und die durch örtliche Nähe bestimmte Orts- und Fachkenntnis der Gerichtsmitarbeiter seien ebenfalls Pluspunkte, die für den Erhalt der kleinteiligen Strukturen sprächen.
Die vom Ministerium angekündigten Einsparungen kann der Bürgermeister nicht nachvollziehen. Das Amtsgericht sei eine vermutlich kaum verkäufliche, "Spezialimmobilie", die vor nicht einmal acht Jahren erst für rund zwei Millionen Euro für die Bedürfnisse eines Gerichts hergerichtet worden sei. Im jetzigen Zustand sei das Haus wirtschaftlich nicht verwertbar, weil jede andere Nutzung erhebliche Investitionen nach sich zöge. Ein Verbleib des Gerichts in Usingen liege nicht nur im Interesse der Usinger Bürger, sondern auch in dem des Landes. "Ich bin tief enttäuscht, dass die Landesregierung trotz Protest aus den eigenen Reihen nicht von der Schließung des Amtsgerichts Usingen abgerückt ist", sagte die in Friedrichsdorf lebende SPD-Landtagsabgeordnete Petra Fuhrmann. Die Schließung sei ein großer Fehler.
Amtsgerichte gehörten auch unter dem Servicegedanken zum städtischen Leben. Dort regelten die Bürger zentrale Dinge wie Nachlassfragen, Grundbuchangelegenheiten oder das Einsetzen von Betreuung für Angehörige. Sie hoffe, dass diese "Fehlentscheidung" bei den Haushaltsberatungen im Landtag korrigiert werden könne.
Die Bürgermeister der Kommunen im Usinger Land hatten am Montag noch eine Resolution für den Erhalt des Amtsgerichts verfasst. Wernard kündigte an, gemeinsam mit seinen Kollegen weiter für den Gerichtsstandort zu kämpfen. ( prop)

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