Nett war es nicht, was der 33 Jahre alte Angeklagte angerichtet hat, aber es diente der Stärkung des Rechtsstaats - so zumindest der äußere Schein. Er verpfiff einen Gefängniswärter, der in der Justizvollzugsanstalt Butzbach mutmaßlich über zwei Jahre bis Mitte 2007 einen florierenden Rauschgifthandel betrieb.
Fürs Verpfeifen musste sich der 33-Jährige vor dem Amtsgericht Friedberg nicht verantworten, sondern weil er selbst Drogen von dem Aufseher kaufte, um sie zu konsumieren und sie an Mithäftlingen weiter zu veräußern. Das Gericht verhing eine Strafe von 20 Monaten Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Mann aus dem Raum Darmstadt kam die Kronzeugenregelung beim Strafmaß sehr zugute, erklärte Richter Markus Bange. Immerhin hatte der Beschuldigte laut Anklageschrift Haschisch in Mengen von drei Päckchen à einhundert Gramm und zwei Tüten mit je 40 Gramm von dem im vergangenen Jahr zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilten Aufseher gekauft. Der Marktwert soll ungefähr 2000 Euro betragen haben. "Schon bei wesentlich kleineren Mengen droht eine empfindliche Haftstrafe", belehrte Bange den Angeklagten. Jedoch habe die Aussage des Mannes einen "besonders schweren Fall" von Rauschgifthandel aufgeklärt.
Außer dem Kronzeugenstatus und der Selbstbelastung sowie der Reue hätte der Mann kaum etwas zu seinem Gunsten in die Waagschale von Justizia werfen können. Bereits ab Anfang der 90er Jahre war er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Im langen Vorstrafenregister stehen unter anderem Konsum illegaler Drogen, Diebstähle aller Art, räuberische Erpressung bis hin zu schwerem Raub und versuchter Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Für die letztgenannten Delikte wurde er zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Strafe hat der 33-Jährige abgesessen, einen Teil davon in Butzbach.
Der Mann soll im Wetterauer Knast unter den Mithäftlingen nicht wohlgelitten gewesen sein. Ob er die Machenschaften des JVA-Bediensteten nur auffliegen ließ, um eine kurzfristige Verlegung zu erreichen, wurde in der Verhandlung nicht erörtert.
Das Strafmaß kam nach einer Absprache zustande. Richter Bange schärfte dem Verurteilen ein, dass auch der kleinste Rechtsbruch ein Absitzen der 20 Monate bedeute. "Überlegen Sie sich Ihr künftiges Tun zweimal", sagte Bange. "Die Strafe zu verbüßen wird eine wirklich harte Zeit."
Noch vor Verlassen des Gerichtsgebäudes machte der 33-Jährige deutlich, dass er die Brücken zu seiner Vergangenheit abbrechen will. Mit der Höflichkeit eines Oberprimaners gab er allen Prozessbeteiligten zum Abschied die Hand und bedanke sich für das Urteil.

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