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Zyklon B: Rechnungen aus Friedberg

Für mindestens zwei Lieferungen des Gases Zyklon B an das Konzentrationslager Auschwitz kamen die Rechnungen aus Friedberg. In Auschwitz wurde das Gas zum massenhaften Töten von Häftlingen eingesetzt.

Die eine Rechnung stammt vom 30. April 1944, die andere vom 31. Mai 1944. In beiden Rechnungen heißt es gleichlautend, dass „ab Dessau mit einem Wehrmachtsfrachtbrief der Heeres-Standortverwaltung Dessau an das Konzentrationslager Auschwitz, Abteilung Entwesung und Seuchenabwehr“, das Gift versendet wurde.

Beide Male handelte es sich um 195 Kilogramm „Zyklon B Blausäure ohne Reizstoff“, jeweils 390 Dosen à 500 Gramm in 13 Kisten. Gesamtpreis je Lieferung 975 Reichsmark. Vier Kilogramm Zyklon B genügen, um 1000 Menschen zu töten. Die beiden Lieferungen reichten aus, um über 100000 Menschen zu ermorden.

Die Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung (Degesch), die das Gift herstellte, hatte ihr Büro wegen der schweren Bombardements 1944 von Frankfurt nach Friedberg verlegt, ins Haus Nummer 70 an der Kaiserstraße.

Vermutungen, das Gift könnte auch in Friedberg produziert worden sein, weil es hier eine Zuckerfabrik gab und Abfälle aus der Zuckerindustrie zur Zyklon B-Produktion verwendet wurden, treffen wahrscheinlich nicht zu. Andrea Homeyer, Leiterin der Degussa Archivs – die Degesch gehörte der Degussa – hält nichts von dieser Theorie. Sie hat keine Hinweise gefunden, dass Zyklon B in Friedberg produziert wurde. Das sei auch nicht sehr wahrscheinlich, da die Produktionsstätten Dessauer Werke und Kaliwerke Kolin vom Krieg verschont gelieben seien.

Degesch-Geschäftsführer Gerhard Peters wohnte auch nach dem Krieg noch in Friedberg. Walburga Glinka-Rack vom Friedberger Stadtarchiv hat im Adressbuch von 1951 einen entsprechenden Eintrag gefunden. Aus der Friedberger Gewerbekartei geht hervor, dass Peters von 1952 bis 1956 in Friedberg einen Betrieb zur Schädlingsbekämpfung und Desinfektion betrieben hat.

In den 50er Jahren musste der Ex-Degesch-Chef mehrfach vor Gericht wegen seiner Verstrickung in die Tötungsmaschinerie der Nazis verantworten. 1953 wurde er vom Wiesbadener Schwurgericht wegen Beihilfe zum Mord zu sechs Jahren Zuchthaus und drei Jahren Aberkennung der Bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Einen Teil der Strafe saß er in Kassel ab, bevor er im Revisionsverfahren 1955 vor dem Frankfurter Schwurgericht wegen Mangel an Beweisen freigesprochen wurde. Peters hatte sich darauf berufen, dass der Empfänger der Giftgaslieferungen, der Leiter des Hygieneinstituts der Waffen-SS Obersturmführer Kurt Gerstein ein Widerstandskämpfer gewesen sei.

Gerstein habe ihm in einem vertraulichen Gespräch erklärt, er brauche flüssige Blausäure zur Tötung von Menschen. Himmler habe ihn beauftragt, zum Tode verurteilte Kriminelle und in Ausnahmefällen auch unheilbar Kranke zu töten. Bisher seien die mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel getötet worden. Diese Tötungen seien jedoch wegen des als Warnstoff zugesetzten Reizstoffes zu grausam. Er solle einen reizstofflosen Blausäuregiftstoff liefern, um bei den Tötungen den Opfern unnötige Qualen zu ersparen, so Peters vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm und beantragte Freispruch. Gerstein habe als überzeugter Christ alles getan, um die Massenmorde zu verhindern. Gerstein konnte dazu nicht befragt werden. Er war 1945 im Pariser Militärgefängnis erhängt aufgefunden worden.

Autor:  Bruno Rieb
Datum:  3 | 9 | 2010
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