Wer nicht dabei war, weiß schlechterdings nicht, wie sich Partys und sonstige Aktivitäten in Patrick W.s Hofreite gestalteten. Mittlerweile aber, nach elf Verhandlungstagen, mehreren Dutzend Zeugenaussagen und der Vorlage von Beweismitteln können sich auch Andersgesinnte ein Bild davon malen, womit sich die rechtsextreme Szene der Wetterau offenbar so vergnügt hat.
Mit Drogen, vorzugsweise mit Amphetamin, aber auch mit Ecstasy, Kokain und Crystal Meth; mit Waffen und Ballereien im eigens dafür eingerichteten Schießraum; mit tätowierten Hakenkreuzen, SS-Parolen und KZ-Motiven; mit Musik, die, wie Staatsanwältin Yvonne Vockert bemerkte, nicht von Justin Bieber stammte; mit Partys in einem als „Brausebad“ deklarierten Raum, in dem aus Duschköpfen Kunstnebel auf die Tanzfläche geströmt sein soll.
Auf die Frage nach einer auf einer sichergestellten Schuldenliste auftauchenden Frau antwortet W. am Montag ganz nonchalant: „Das war unsere Domina.“ Der Vorsitzende Richter Dietwin Johannes Steinbach stutzt: „Ach, ein Bordell hatten Sie auch?“ Nein, das nun nicht, die Dame sei „von Bekannten“ vermittelt worden.
Seit Mitte August muss sich der 27-jährige Patrick W., Kopf der „Old Brothers" und bekannt unter dem Spitznamen „Schlitzer“, vor dem Landgericht Gießen verantworten. Sieben Anklagen wurden für den Prozess zusammengefasst. Die Gutachten, die am elften Sitzungstag verlesen werden, überraschen wenig: So handelt es sich etwa bei den im Juli 2011 bei W. gefundenen vier Kilo Drogen tatsächlich um Amphetamin.
Außerdem werden Dokumente durchgegangen wie die besagte Schuldenliste mit etlichen Namen und Beträgen von teils mehr als tausend Euro. „Für Drogen“, „für Tattoos“, „für Piercing-Schmuck für die Freundin“, „für einen Motor“, geliehen „für die Heimfahrt“, „den Hessentag“, „die Miete“, begründet W. knapp die Ausstände.
Außerdem führt Richter Steinbach die Straftaten auf, wegen denen W. bereits in früheren Verfahren verurteilt worden war. So im Frühjahr 2008 vom Amtsgericht Dieburg wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er ein Video bei Youtube eingestellt hatte, dessen Handlung sich in einem mit Hakenkreuz-Fahnen und sonstigen NS-Devotionalien ausstaffierten Zimmer abspielte. Unterlegt war der Fünf-Minuten-Streifen mit dem Lied „Das Giftgas“ der Rechtsrockband „Kommando Freisler“. W. musste eine Geldstrafe zahlen.
Die Urteile wegen Körperverletzung der Amtsgerichte Büdingen, Friedberg und Nidda aus den Jahren 2009 und 2010 brachten W. jeweils mehrmonatige Strafen auf Bewährung ein. Diese wurden im März 2012 aufgehoben, weil er in der Bewährungszeit erneut straffällig wurde. Seitdem wartet der 27-Jährige in Haft auf den Ausgang seines laufenden Prozesses. Mit dem Urteil wird Anfang Dezember gerechnet. (myk.)
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