Sie sind nur wenige, gerade mal zwei Dutzend. Doch unter den womöglich bis zu 8000 neuen Studenten, die jetzt an der Goethe-Universität anfangen, fallen sie schon etwas aus dem Rahmen: 25 Minderjährige starten im Wintersemester ihre Uni-Karriere. Was in früheren Jahrgängen kaum denkbar war, wird in den Zeiten von G8 zunehmen – und beschert den Hochschulen eine Problematik, die es bis dato kaum gab: Was dürfen die unter 18-Jährigen, oder bestehen sogar besondere Fürsorgepflichten der Hochschule?
Zumindest Letzteres sei nicht der Fall, wie Olaf Kaltenborn von der Pressestelle der Goethe-Uni sagt. So können sie wie die erwachsenen Kommilitonen auch beispielsweise an Laborarbeiten teilnehmen. Ebenso bei der Bereitstellung des Internetzugangs: Da müsse die Universität, die in dem Fall als sogenannter Access-Provider fungiert, keine Filtermaßnahmen hinsichtlich jugendgefährdender Inhalte ergreifen.
Jeder Student hat andere Wehwehchen. Dafür sucht man am besten das direkte Gespräch. Jeder Fachbereich hat seine eigenen Berater, die einem bei der Studienplanung helfen. Allgemeine Fragen, zum Beispiel wie man Studium, Familie und Nebentätigkeit vereinbaren kann, beantwortet die zentrale Studienberatung. Das Studien-Service-Center ist oft der erste Anlaufpunkt. Hotline: 069/7987980. Außerdem gibt es allgemeine Infos wie Vorlesungsverzeichnis oder andere Termine auf der Homepage der Universität: www2.uni-frankfurt.de unter dem Menüpunkt „Studierende“.
Etwas anders sieht es beim Thema rechtliche Handlungsfähigkeit aus. Dazu zähle, wie Kaltenborn erläutert, zum Beispiel die Anmeldung zu Klausuren oder der Rücktritt davon, aber auch die Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung. Das ist bislang noch nicht geregelt. Aber: „Um dies für den Bereich des Studiums zu beheben, wird die Goethe-Universität voraussichtlich in Kürze eine Satzung erlassen.“ Dann könnten Minderjährige alle mit dem Studium verbundenen Verfahrenshandlungen selbst vornehmen, wenn sie das Studium mit Einwilligung der Eltern begonnen haben. (ask.)