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Commerzbank: Berlin arbeitet kostendeckend

Die Commerzbank will vor der Zeit die Staatshilfen zurückzahlen. Doch der Steuerzahler profitiert kaum von attraktiver Verzinsung der Einlage.

Der Steuerzahlen profitiert von der frühzeitigen Rückzahlung kaum.
Der Steuerzahlen profitiert von der frühzeitigen Rückzahlung kaum.
Foto: dpa

Die Commerzbank steht vor einer kleinen Sensation. Gelingt es, den größten Teil der Staatshilfen noch im Frühsommer zurückzuzahlen, straft sie all jene Lügen, die sie noch in Jahrzehnten in den Fängen des Finanzministeriums wähnte. Ob der Steuerzahler bei der gewählten Konstruktion tatsächlich ein so gutes Geschäft macht, wie Commerzbank-Chef Martin Blessing behauptet, kann man jedoch in Frage stellen.

Zur Erinnerung: Als die Commerzbank sich in der Finanzkrise mit der Übernahme der Dresdner Bank offenbar verhoben hatte, entschied sich die damalige schwarz-roten Bundesregierung dagegen, das Institut komplett zu verstaatlichen. Zur Begründung führte der frühere Finanzminister Peer Steinbrück ausgerechnet sein SPD-Parteibuch an. Als Sozi wolle er nicht für die Verstaatlichung von Banken verantwortlich gemacht werden, erklärte er.

Durchringen konnte er sich nur zum Erwerb der Sperrminorität von 25 Prozent plus einer Aktie. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass die mit deutschem Steuergeld gerettete Bank in die Hände eines ausländischen Investors fällt. Offenbar hält das Finanzministerium diese Gefahr auch noch immer nicht für gebannt, denn die Aktienbeteiligung soll weiterhin gehalten werden.

Um den immensen Kapitalbedarf der Commerzbank zu stillen, der den Börsenwert bei weitem übertraf, wählte man vor zwei Jahren eine komplexe Konstruktion, die in dieser Form nur in Deutschland möglich ist. Der Staat zahlte 16,2 Milliarden Euro in Form einer Stillen Einlage ein. Rechtlich gesehen ist das ein Zwitter zwischen Eigen- und Fremdkapital. Im Falle einer Insolvenz ist zuerst das Eigenkapital futsch, dann die Stillen Einlagen und zuletzt das Fremdkapital.

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Die EU-Kommission sah darin zunächst eine Wettbewerbsverzerrung. Auf ihren Druck hin musste die Bundesregierung der Commerzbank dafür hohe Gebühren abverlangen. Pro Jahr sollte die Einlage mit neun Prozent oder 1,5 Milliarden Euro verzinst werden. Ein gutes Geschäft für den Bund, der sich am Kapitalmarkt für etwa drei Prozent Geld leihen konnte.

Die Sache hatte nur einen Haken: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Sofern die Commerzbank nach den Bilanzierungsregeln des Handelsgesetzbuchs rote Zahlen schrieb, musste sie dem Bundnichts überweisen. Dem Steuerzahler entgingen damit also drei Milliarden Euro. Für dieses Jahr darf er zwar mit einer Zinszahlung rechnen, statt 1,5 Milliarden Euro werden ihm dann wegen der reduzierten Einlage aber nur noch 170 Millionen Euro zustehen.

Rettung, kein Geschäft

Nun kann man sich darüber freuen, dass die Commerzbank es bald ohne staatliche Hilfe zu schaffen glaubt. Wenn in den nächsten Jahren aber tatsächlich die Gewinne sprudeln, wäre der Bund besser beraten gewesen, auf die Verträge zu pochen und wenigstens für drei Jahre die vereinbarten 1,5 Milliarden einzustreichen. Die Abschlagszahlung von einer Milliarde, die der Bund für die vorzeitige Kündigung der Verträge von der Commerzbank erhält, sind dafür nur ein schwacher Trost.

So rechnet man beim Finanzministerium jedoch nicht. Dort ist man zufrieden, die Finanzierungskosten wieder hereingeholt zu haben. „Uns ging es um die Rettung, nicht darum, ein geschäft zu machen“, sagte ein Sprecher.

Autor:  Anna Sleegers
Datum:  6 | 4 | 2011
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