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Darmstadt: Abgelehnt

Die Agentur für Arbeit verweigert der Darmstädter Firma Alpha Schnell-Service den Existenzgründerzuschuss. Jetzt klagt der verhinderte Firmengründer und IT-Techniker vor dem Sozialgericht.

Schnelle und kostengünstige Hilfe bei Hard- und Softwareproblemen, auch vor Ort" verspricht laut Flugblatt-Entwurf die Darmstädter Firma Alpha Schnell-Service. Auch ein Eröffnungs-Angebot wird da beworben - die Notebook-Wartung soll 35,70 Euro kosten. Doch die Notebooks müssen anderswo gewartet werden: Der Alpha Schnell-Service hat nie seinen Betrieb aufgenommen.

Um das vorzeitige Scheitern des Unternehmens wird nun vor dem Darmstädter Sozialgericht prozessiert. Dabei geht es um die Frage, ob für den Start der neuen Firma Anspruch auf einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bestanden hätte.

"Ich wollte doch die Wirtschaft ankurbeln, vielleicht sogar ein paar Leute einstellen", ärgert sich der verhinderte Firmengründer Ibrahim Uslu. "Was ist denn daran falsch?" Der türkische Staatsangehörige lebt seit 41 Jahren in Darmstadt und fühlt sich als Bürger der Stadt. "Ich habe in dieser Zeit keinen Tag Sozialhilfe bekommen", betont er.

Im vorigen September hatte der Vater von drei Kindern seinen Arbeitsplatz verloren. Dem 54-Jährigen kam der Gedanke einer Existenzgründung, Geschäftsfeld Notebook-Service. Auch die Handwerkskammer Rhein-Main sah Erfolgsaussichten für Uslus Vorhaben und unterstützte ihn bei seinem Antrag auf einen Gründungszuschuss. Mit dieser Förderung soll der Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit erleichtert werden.

Doch Uslus Problem hat zwei Seiten. Zum einen kann laut Gesetz ein Gründungszuschuss nur bis 90 Tage vor Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gewährt werden. In seinem Fall lief diese Frist Ende April ab: Uslu stand unter Zeitdruck.

Zum anderen aber sah er für seinen Betrieb nur Chancen mit einem Ladengeschäft als Anlaufpunkt. "Ich kann doch die Kundschaft nicht in meiner Wohnung aufnehmen", sagt der Informationstechniker. Ein Mietvertrag für Ladenräume lag unterschriftsreif vor, doch der Vermieter verlangte eine finanzielle Sicherheit.

Es droht Hartz IV

Dafür wollte Uslu den Zuschuss einsetzen, doch der Antrag wurde von der Agentur für Arbeit abgelehnt. Begründung: Bei der Einreichung habe der Antragsteller noch keine selbstständige Tätigkeit aufgenommen. Natürlich nicht, sagt Uslu dazu: Er habe ohne Zusage ja noch keinen Laden mieten können.

"Der Gründungszuschuss ist nicht dafür gedacht, sich mit Geld vom Amt ein Geschäft aufzubauen", erklärt Iris Simon von der Darmstädter Agentur für Arbeit. "Es geht darum, die Menschen abzusichern." Für eine Existenzgründung müssten Arbeitslose schon vorab etwas tun, notfalls auch einen Kredit aufnehmen. Gefördert würden nur Unternehmen, die bereits arbeiteten. So sehe es das Gesetz vor: "Wir haben da keinen Ermessensspielraum."

Uslus Anspruchsfrist lief kurz nach dem Ablehnungsbescheid ab. Sein Widerspruch wurde abgewiesen. Inzwischen hat er am Sozialgericht Klage eingereicht. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er anstelle einer Existenz als Computer-Dienstleister vom Sommer an die Schar der Hartz-IV-Empfänger vergrößert. (bad)

Datum:  8 | 6 | 2010
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