Von einem Kraftakt ist im Landratsamt die Rede. Mit dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes erhöhe sich unter anderem der Kindesunterhalt, was für die Mitarbeiter des Kreisjugendamts zum Jahresbeginn erhebliche Mehrarbeit bedeute. In den nächsten Tagen müssten mehr als 2000 Briefe verschickt werden. Das teilte die zuständige Dezernentin, die Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück (SPD), gestern an ihrem ersten Arbeitstag im neuen Amt mit.
Den unterhaltspflichtigen Elternteilen (in der Regel den Vätern) wird die Höhe des neuen Unterhalts mitgeteilt. Sie werden gleichzeitig aufgefordert, die neuen Beträge anzuweisen. Angesichts der Steigerungen erwartet Sozialamtsleiter Otto Weber, dass diese Umstellung nicht problemlos verläuft. "Die Einkommenssituation der Betroffenen hat sich in den letzten Jahren kaum verbessert, so dass wir, auch wenn wir nur Bundesgesetz umsetzen, massive Beschwerden und Unmutsäußerungen Betroffener erwarten", prophezeit er.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beinhaltet die Erhöhung des Kindesunterhalts mit Jahresbeginn 2010. Mit Kindesunterhalt ist die Summe gemeint, die Vater oder Mutter nach einer Scheidung für den Unterhalt des Kindes zahlen müssen. Der Mindestbetrag beläuft sich für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs auf 317 Euro, für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahre auf 364 Euro und bis zur Volljährigkeit auf 426 Euro.
Das Jugendamt Darmstadt-Dieburg ist laut Rosemarie Lück, die bisher die Kreisagentur für Beschäftigung leitete, in rund 800 Fällen zum Unterhaltsbeistand bestellt. In etwa 1300 Fällen werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder gewährt, deren Väter beziehungsweise Mütter ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen. Diese Eltern erhalten bald Post.
Die Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes, die maximal bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr eines Kindes und längstens 72 Monate gezahlt werden, erhöhen sich von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und von 158 Euro auf 180 Euro für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahre. Bei Unterhaltsvorschussleistungen wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet. (tim)
Auch die Erwartungen der Elternteile, bei denen die Kinder leben, nach mehr Unterhalt seien daher nicht in allen Fällen zu erfüllen. Der tatsächliche Unterhaltsanspruch werde sich häufig nicht oder nicht in voller Höhe durchsetzen lassen, sagte Weber. In solchen Fällen können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in bestimmten Fällen eine Mindestversorgung sicher stellen. Auch diese Leistungen haben sich mit Jahresbeginn leicht erhöht.
Die Gesetzesänderung werde sich auf den Haushalt des Kreises auswirken, kündigte Lück an. Die Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistungen werde im Kreishaushalt voraussichtlich mit zusätzlichen 300 000 Euro zu Buche schlagen. (tim)

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