Seit sich täglich neue Opfer melden, die während ihrer Schulzeit in kirchlichen Einrichtungen oder Privatschulen sexuelle Übergriffe von Lehrern erdulden mussten, drängt sich eine Frage auf: Ist es möglich, auch Jahrzehnte nach der Tat gerichtswirksam nachzuweisen, dass ein Heranwachsender in der Jugend sexuell missbraucht wurde? Für die Aufhebung der 20-jährigen Verjährungsfrist plädierte Hans-Georg W. Voß. Von der Aufhebung der Verjährung verspricht er sich zum einen eine späte Genugtuung der Opfer - vor allem aber eine abschreckende Wirkung für die Täter.
Der emeritierte Professor der Technischen Universität Darmstadt, Institut für Psychologie, ist seit Jahren als gerichtspsychologischer Sachverständiger tätig. Nach Meinung des 65-Jährigen sollte aus Respekt vor Opfern sexuellen Missbrauchs, die nach seinen Worten einen "Seelenmord" erlebt haben, die Verjährungsregelung aufgehoben werden: "Manche Wunden heilen eben nie."
Opfer bleiben glaubwürdig
Seit langem sei bekannt, dass Menschen mit pädosexuellen Neigungen unter Pädagogen und Erziehern häufiger zu finden seien als in anderen Berufsfeldern. Dass das Problem endlich auf den Tisch komme, sei gut für die Gesellschaft.
Voß weißt Vorbehalte zurück, dass es nach langer Zeit unmöglich sei, ein solches Delikt nachzuweisen. Das gelinge niemals zu 100 Prozent -"bestenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Die Aussage des Opfers werde bei einem Verfahren nach 19 Kategorien auf Glaubhaftigkeit bewertet. Bei der Schilderung des Erlebten kämen Gefühle wie Ekel, Angst oder Furcht hoch, die nur von sehr geschickten Menschen simuliert werden könnten. Opfer erinnerten sich oft auch an unbedeutende Details und beschrieben das Erlebnis nicht in zeitlicher Abfolge. Der Simulant versuche dagegen, eine logisch und stimmig durchdachte Version zu bieten.
Nicht alle sexuell Missbrauchten seien traumatisiert. Aber einige leiden unter den Folgen. Deshalb sollte das erwachsene Opfer selbst entscheiden dürfen, ob es den Gerichtsweg einschlagen will. Voß ist davon überzeugt, dass dieser oft mit einer "zweiten Vergewaltigung" verbunden sei - dem Hochspülen von Erinnerungen. (pyp)

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