Seit vier Jahren kommentiert der Reinheimer Peter Löwenstein im Internet unter www.regioblog.de politische Ereignisse und persönliche Erlebnisse. "Ich habe ein Interesse daran, politische Vorgänge transparent zu machen", sagt Löwenstein. Seiner Ansicht nach ist die mangelnde Transparenz die Ursache für die Politikverdrossenheit in Deutschland.
Weil er Themen wie den Senio-Verband oder die Pestizidbelastung der Gersprenz wichtig findet, würde er in seinem Blog gerne mitgeschnittene Redebeiträgen aus den Kreistagssitzungen veröffentlichen. Peter Löwenstein fragte also beim Kreistagsvorsitzenden Ralf-Rainer Lavies per E-Mail um eine Genehmigung an.
Und bekam eine Absage. Lavies beruft sich auf Paragraf 61 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in der geregelt ist, dass Tonbandgeräte nur verwendet werden dürften, um die Niederschrift der Sitzungsprotokolle anzufertigen. Dies besage nicht, dass auch Zuhörer öffentlicher Sitzungen - und dies gelte gleichfalls für Pressevertreter - ebenfalls Tonbandgeräte verwenden dürften. "Das Recht der Anwesenheit in öffentlichen Sitzungen beinhaltet nicht das Recht, Ausführungen einzelner Abgeordneter auf Tonband aufzuzeichnen", schreibt Lavies an Löwenstein. Löwenstein ist da anderer Meinung: Fotografieren sei ja auch erlaubt, die Kreistagsabgeordneten würden ohnehin ihre Reden verteilen, und schließlich gebe es ein Öffentlichkeitsrecht. "Dem Bedürfnis nach Informationen wird durch das Recht auf Anwesenheit in öffentlicher Sitzung hinreichend Rechnung getragen", meint der Kreistagsvorsitzende.
Dieter Dörr, Medienrechtler an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, sieht es ähnlich. Öffentlichkeit bei Sitzungen bedeute nicht, dass automatisch mitgeschnitten werden könne. "Mit guten Gründen kann man sagen, dass der Mitschnitt nicht zugelassen werden muss", sagt der Professor. Öffentlichkeit bedeute vielmehr das Recht auf Anwesenheit. Der Sitzungsvorsitzende habe Hausrecht und könne abwägen, wie es gehandhabt werden solle. Dörr sieht eine Nähe zu Gerichtsverhandlungen, in denen Übertragungen nur auszugsweise und nur bei Prozessen mit herausragender Bedeutung geregelt sind. "Ein Sitzungsablauf verändert sich ja, wenn all das, was ich sage, an eine Vielzahl von Personen weitergegeben wird."
Das allgemeine öffentliche Funktionsinteresse stehe über dem Interesse eines Zuhörers, der den Sitzungsverlauf mit Hilfe eines Tonbandmitschnittes dokumentieren wolle, sagt Michael Bußer, Pressesprecher des hessischen Innenministeriums. Peter Löwenstein hatte sich mit seinem Anliegen an die Kommunalaufsicht des Landes Hessen gewandt. Das Regierungspräsidium Darmstadt sei zwar zuständig, dennoch hat das Ministerium geantwortet. "Tonbandaufnahmen kann man zulassen, muss man aber nicht", sagt Bußer.
Bei den Parlamentssitzungen in Darmstadt sind Mitschnitte nach Auskunft des städtischen Pressesprechers Frank Horneff in der Regel erlaubt. Es gebe zum Beispiel den Beschluss, dass Vertreter von Radio Darmstadt generell mitschneiden dürften.
Löwenstein will nicht so schnell aufgeben. Sein Anwalt habe ihm geraten, mittels eines förmlichen Antrags um die Erlaubnis für den Mitschnitt zu bitten. Wenn die Form gewahrt sei, könne er notfalls klagen.
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