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Fluglärm in Darmstadt: Schallschutz wirft Fragen auf

Zum Infoabend in Arheilgen kommen 400 Bürger / Kompliziertes Verfahren für Erstattung von Umbaukosten

Rund 400 Bürger aus den nördlichen Stadtteilen Darmstadts sind am Mittwoch zu einem Infoabend über den Schutz vor Fluglärm gekommen. Eingeladen hatten die Stadt und das Regierungspräsidium in den „Goldnen Löwen“ in Arheilgen.

Hilfe gegen Fluglärm

Die Stadtteile Arheilgen, Wixhausen und Kranichstein liegen zu großen Teilen in der Nachtschutzzone des Frankfurter Flughafens.

Beim Regierungspräsidium erfahren Eigentümer, ob die eigene Wohnung oder das eigene Haus betroffen ist. Infos gibt es unter Telefon 06151/123100, anhand von Karten in der Behörde sowie auf www.rp-darmstadt.hessen.de.

Auch die Anträge für die Schallschutzmaßnahmen nimmt das RP entgegen.

Bereits 15 Minuten vor Beginn war der Saal überfüllt, ab 19.25 Uhr wurden aus Brandschutzgründen keine Zuhörer mehr eingelassen. „Wir haben mit einem so großen Interesse nicht gerechnet“, räumte Verkehrsdezernentin Brigitte Lindscheid (Grüne) ein. Sie versprach, dass es zu diesem Thema einen weiteren Infoabend geben werde.

Große Teile von Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein liegen in der Nachtschutzzone 1 um den Frankfurter Flughafen, erläuterte Thomas Plich vom Regierungspräsidium. Hier bestehe Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen in Schlafräumen. Bezahlen müsse der Flughafenbetreiber Fraport AG. Allerdings müsse plausibel dargestellt werden, dass der betroffene Raum tatsächlich als Schlafraum diene.

Ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht erst ab 2016. Wer vorher umbaut, muss die Arbeiten zunächst aus eigener Tasche bezahlen, sagte Plich.

Bei den Bürgern herrscht noch viel Unsicherheit, was das Verfahren angeht. Andreas Wenzek aus Wixhausen etwa wohnt mit seiner Frau und vier Kindern in einem knapp 40 Jahre alten Haus in der Erzhäuser Straße. „Ich habe schon einen Erstattungsantrag im Internet heruntergeladen“, sagt der Familienvater, „aber da werden viele Detailinformationen verlangt, die gar nicht mehr vorliegen, etwa zu Statik und Dämmung des Gebäudes.“ Wie Wenzek beim Infoabend erfährt, kann man in diesem Fall auf dem Antrag den Vermerk „Keine Unterlagen vorhanden“ eintragen. Um das Gebäude zu überprüfen, kann dann ein RP-Mitarbeiter das Haus besichtigen. Der Eigentümer kann auch ein Gutachten in Auftrag geben, das von der Fraport bezahlt wird. Allerdings werden die Kosten vom Förderhöchstbetrag abgezogen. (bad./rf.)

Datum:  3 | 2 | 2012
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