Mühltal. Die Studentin Silke M. (Name von der Redaktion geändert) würde sich gern gegen die Schweinegrippe impfen lassen. Sie ist 22 Jahre alt und hat schweres Asthma. Durch die chronische Krankheit wäre die Grippe für sie besonders gefährlich. Sie gehört zur Risikogruppe, für die die Impfung besonders empfohlen wird. Silke M. ist viel unter Menschen, die Ansteckungsgefahr schätzt sie deshalb besonders groß ein.
Aber niemand will die Studentin impfen. Ihr Hausarzt erklärte ihr, für Risikogruppen sei das Gesundheitsamt zuständig. Doch dort wollte man von Silke M. nichts wissen. Das Gesundheitsamt impfe keine Privatpersonen sondern nur Angehörige von Feuerwehren, Personal aus dem Krankentransport und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. "Für alle übrigen Personengruppen erfolgt die Impfung gegen die ,Neue Grippe durch den jeweiligen Hausarzt beziehungsweise durch niedergelassene Ärzte", schreibt der Darmstädter Stadtrat Dierk Molter (FDP) auf der Internetseite des Gesundheitsamts.
Silke M. rief nach der Absage des Gesundheitsamts bei sieben weiteren Ärzten an und bekam jedes Mal eine Abfuhr. Noch immer ist sie nicht geimpft.
Eine Situation, die Silvia Herzinger von der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) kaum nachvollziehen kann. Sie versteht die Haltung des Darmstädter Gesundheitsamts nicht. Die Impfung gegen die Schweinegrippe sei staatlich angeordnet, in erster Linie seien deshalb staatliche Stellen, also die Gesundheitsämter, zuständig. Risikopatienten dürften auf keinen Fall abgewiesen werden, so die Pressesprecherin.
Fachärzte dürfen nicht gegen Schweinegrippe impfen
"Hausärzte können, aber sie müssen nicht impfen", stellt sie klar. "Wir können die Ärzte nicht zwingen." Dass Mediziner mit den Impfungen zögern, kann mehrere Gründe haben. Einige lehnen den Eingriff wegen möglicher starker Nebenwirkungen generell ab, andere zögern aus Angst vor sofort eintretenden Nebenwirkungen vor allem bei Risikopatienten und würden diese gerne an die zuständigen Fachärzte verweisen. Doch Fachärzte dürfen laut Anordnung der hessischen Landesregierung nicht gegen Schweinegrippe impfen.
Dass es anscheinend auch an Impfstoff mangelt, wurde gestern bei einer Vorstandssitzung der KV in Frankfurt deutlich. Dort kamen mehrere Klagen von Ärzten auf den Tisch, die den Impfstoff bisher noch nicht oder nicht in ausreichenden Mengen bekommen haben. Andere Ärzte klagen wiederum über das geringe Interesse an der Impfung gegen Schweinegrippe. Für sie lohnt es sich nicht, den Impfstoff einzusetzen. Jedes Fläschchen reicht für zehn Impfungen, doch es muss innerhalb von 24 Stunden verbraucht werden. Wenn Ärzte also keine zehn Patienten in diesem Zeitraum impfen können, lassen sie es lieber bleiben.
Gesundheitsämter in der Pflicht
Damit Silke M. ihren Impfschutz bekommt, wird das Darmstädter Gesundheitsamt eine Ausnahme machen und sie am Mittwoch impfen. Andere Risikopatienten würden aber nach wie vor nicht behandelt. "Die Hausärzte müssen impfen", so die Stellungnahme aus der Pressestelle.
Ein klarer Widerspruch zu den Aussagen des hessischen Gesundheitsministeriums. Die Sprecherin dort betont, Hausärzte seien nicht zu einer Impfung gegen die Schweinegrippe verpflichtet. Wenn sie die Immunisierung ablehnten, seien die Gesundheitsämter in der Pflicht. Risikopatienten wie Silke M. gehörten auf jeden Fall zu den bevorzugten Gruppen.
Das Landesministerium will den Fall prüfen und das Gesundheitsamt Darmstadt dazu verpflichten, in Zukunft keine Risikopatienten mehr abzuweisen. (hde)

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