Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat das Landgericht Darmstadt am Donnerstag einen 71 Jahre alten Darmstädter verurteilt. Er hatte seine gleichaltrige Ehefrau mit einem Beilhieb lebensgefährlich verletzt.
Die Anklage lautete zunächst auf versuchten Totschlag. Als Richter Volker Wagner das Tatwerkzeug präsentierte, hielten Prozessbeteiligte und Zuschauer den Atem an: ein knapp 40 Zentimeter langes Beil, erkennbar schwer wegen der mächtigen Stahlklinge. Wenn dennoch Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Schlussplädoyers dieselbe milde Strafe fordern, die das Gericht nach kurzer Beratung auch verhängt, dann muss während des lediglich einen Vormittag dauernden Prozesses etwas Unerwartetes passiert sein.
Überraschender Sinneswandel
Die Verhandlung habe bei ihm einen Sinneswandel bewirkt, sagte Staatsanwalt Sebastian Zwiebel. Er glaube nun, dass der Mann während der Tat von seiner Absicht zurückgetreten sei, seine Frau zu töten. Deswegen änderte Zwiebel den Tatvorwurf von versuchter Tötung auf gefährliche Körperverletzung.
Zu diesem Umschwung hatte der Eindruck des Fleischerbeils beigetragen. Denn darin waren sich alle einig: Wenn man mit einem solchen Beil auch nur halbwegs wuchtig auf den Hals eines wehrlosen Opfers einschlägt, dann muss die Wirkung fast zwangsläufig tödlich sein. Der Rentner hatte stets beteuert, den Schlag im letzten Moment abgestoppt zu haben. Die Schnittwunde war gleichwohl mindestens fünf Zentimeter tief; die Halsschlagader wurde nur knapp verfehlt. Der Angeklagte war zur Tatzeit fast 47 Jahre mit seiner Frau verheiratet gewesen. Mehrere Affären seiner Frau habe er hingenommen, berichtete der gebürtige Sarde, der sie nach eigener Aussage immer geliebt hatte. Im September habe sie ihm jedoch eröffnet, dass sie sich in einen 20 Jahre jüngeren Mann verliebt habe und mit diesem zusammenleben wolle.
Er musste erkennen, dass die Ehe nicht mehr zu retten war. Nach dem Konsum von viel Wein und Schnaps sowie einer Schlaftablette griff er in der Küche zum Beil und schlug im Schlafzimmer zu. Die schwer verletzte Frau rief von ihrem Mann ungehindert per Telefon Hilfe; eine Notoperation brachte sie außer Lebensgefahr.
Eine Nachbarin beschrieb den Rentner als „liebenswürdigen Herrn, der allem Anschein nach keiner Fliege etwas zuleide tun konnte“. Dennoch ist die Tat geschehen, wie Richter Wagner betonte. „Wenn die Frau gestorben wäre, dann wäre es ein klassischer Mord gewesen. Der Wille war da. Aber ein Rest von Anstand sorgte dafür, dass er nicht mit letzter Vehemenz zuschlug.“ (bad.)

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